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LG Ulm: Allianz – Berufsunfähigkeitsversicherung zur Leistung verurteilt; die Gutachten von Dr. Gabriela Henze und Nicole Schmitz-Bernt vom IMB München sind in sich widersprüchlich.

Allianz BU-Versicherung zahlt nicht und hat Ihre Leistungsablehnung auf ein IMB-Gutachten gestützt und damit einmal mehr eine Niederlage vor Gericht erlitten

LG Ulm Urteil v. 8.5.2025 – 3 O 229/22, BeckRS 2025, 10865

Unser Mandant, ein Maschinenbau-Diplom-Ingenieur war zuletzt als Projektleiter tätig. Wegen psychischer Beschwerden (depressive Störung, Somatisierungsstörung) machte er 2019 Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz geltend. Die Allianz zahlte zunächst vorübergehend Krankentagegeld, lehnte dann aber nach Einholung eigener Gutachten (u. a. durch Dr. Gabriela Henze und die Psychologin Nicole Schmitz-Bernt om Institut für für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen - IMB) die Leistung ab. Begründung: keine nachweisbare 50%-Berufsunfähigkeit.

Der Kläger zog vor Gericht. Dort wurden ein Zeuge (ehemaliger Kollege) sowie ein unabhängiger Sachverständiger (Dr. B., Psychiater) gehört.

Das Landgericht Ulm gab unserem Mandanten vollumfänglich recht:

 

  • Nachzahlung: 38.022,68 €
  • Berufsunfähigkeitsrente: 1.600 €/Monat ab 01.07.2022 bis max. 31.08.2033, zahlbar im Voraus
  • Beitragsbefreiung: Kläger muss in dieser Zeit keine Prämien zahlen
  • Kosten: trägt vollständig die Allianz

Begründung

 

  • Der Kläger leidet seit mindestens 01.09.2020 an einer chronifizierten leichten depressiven Episode, die seine Arbeitsfähigkeit als Projektleiter dauerhaft um mindestens 50 % mindert.
  • Maßgeblich war das Gutachten von Dr. B., das sich auf eine ausführliche Exploration (4,3 Stunden Untersuchung + testpsychologische Begutachtung) und die dokumentierte Krankengeschichte stützte.
  • Der Sachverständige bestätigte typische Symptome: gedrückte Stimmung, Antriebsverlust, Konzentrationsprobleme, Freud- und Interessensverlust.
  • Auch wenn der Kläger alltägliche Aktivitäten (Spaziergänge, autogenes Training, Musik hören, Familienleben) noch ausüben konnte, sei er wegen der hohen psychischen und kognitiven Anforderungen seiner Tätigkeit nicht mehr arbeitsfähig.
  • Die von der Allianz eingeholten Gutachten wurden als widersprüchlich und oberflächlich angesehen (z. B. fehlende Auseinandersetzung mit den Beschwerden, fragwürdige Testinterpretationen).
  • Das Gericht hob hervor: Schon eine leichte Depression kann in anspruchsvollen Berufen zur vollen Berufsunfähigkeit führen, da zentrale Basisfunktionen wie Konzentration, Durchhaltevermögen und Initiativkraft entscheidend sind.

Anmerkung Rechtsanwalt Dr. Büchner

 

Im Rahmen der Leistungsprüfung durch die Allianz hatte unser Mandant bereits Vorbehalte gegen das beauftragte Institut IMB München – zunächst Dr. Lorenz Schweyer - geltend gemacht und den vorgeschlagenen Begutachtungstermin bei diesem Institut nicht wahrgenommen. Daraufhin stellte die Allianz die Leistungsprüfung wegen behaupteter Mitwirkungspflichtverletzung ein.

Letztlich erklärte sich unser Mandant dann doch bereit, den Begutachtungstermin wahrzunehmen. Ihm wurde seitens des Instituts mitgeteilt, dass die Begutachtung einige Stunden in Anspruch nehmen kann und er ggf. von mehreren Ärzten untersucht wird. Neben Gesprächen mit den Gutachtern finden körperliche Untersuchungen und nötigenfalls technische Untersuchungen wie z.B. eine Blutentnahme, elektrophysiologische oder radiologische Befunderhebungen statt. Darüber hinaus wurde unser Mandant belehrt, dass er aus Datenschutzgründen während der Begutachtungen keine Aufenthaltsmöglichkeiten für Begleitpersonen innerhalb der Institutsräume angeboten werden können.

Am Tage der Begutachtung war dann als ärztlicher Gutachter nicht – wie angekündigt – Dr. Lorenz Schweyer – sondern Frau Dr. Henze mit der Begutachtung befasst. Weitere Ärzte waren nicht zugegen. Stattdessen wurde eine testpsychologische Begutachtung durch Frau Schmitz-Bernt durchgeführt, welche eine Diplom-Psychologin, aber eben keine Ärztin ist.

Das Ergebnis der „Begutachtung“ durch Frau Dr. Henze endete in den erwartbaren Vorwürfen gegenüber unserem Mandanten; wobei diese in sich widersprüchlich waren, was durch den gerichtlichen Gutachter schließlich herausgearbeitet wurde, so dass die Privatgutachterin der Allianz einmal mehr als komplett widerlegt angesehen werden kann.

Die Art und Weise der Leistungsprüfung durch die Allianz-Berufsunfähigkeitsversicherung war letztlich auch vom Verfahren der Begutachtung her nicht bedingungsgemäß abgelaufen, so dass es bei rechtzeitiger anwaltlicher Vertretung ggf. nicht zu einem mehrjährigen Klageverfahren hätte kommen müssen.

Falls Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!


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