Medizinischer Gutachter / Sachverständiger
In Bezug auf medizinische Sachverständigengutachten herrscht nach unserer Erfahrung sehr viel Unsicherheit. Dies betrifft v.a. die Einordnung eines Gutachters hinsichtlich seiner beruflichen Stellung bzw. seiner fachlichen Kompetenz.
Zunächst muss man wissen, dass die Bezeichnung „Gutachter“ in Deutschland nicht geschützt ist und somit jeder Arzt sich – ohne weitere Vorkenntnisse – als medizinischer Gutachter betätigen und als solcher bezeichnen darf. So kann er neben seiner beruflichen Tätigkeit Gutachtenaufträge annehmen, dies aber auch hauptberuflich tun. Zum Teil schließen sich mehrere Ärzte als „Gutachteninstitute“ zusammen, viel häufiger werden sog. „Gutachteninstitute“ jedoch von einzelnen Ärzten unter ihrer Praxis- oder Privatanschrift betrieben, weil man sich mit dieser Bezeichnung einen Reputationsgewinn erhofft.
Es gibt Gutachter, die damit werben, von Gerichten beauftragt zu werden bzw. sich auch „gerichtlich zugelassener Gutachter“ nennen. Auch in diesem Zusammenhang muss man wissen, dass es eine „gerichtliche Zulassung“ als Gutachter nicht gibt und es auch nicht besonders schwer ist, an gerichtliche Gutachtenaufträge heranzukommen. Viele Gerichte führen sog. Gutachterkarteien, in die man sich als interessierter Arzt eintragen lassen kann; auch können Ärzte gegenüber ihrer Ärztekammer bekannt geben, dass sie sich als Gutachter betätigen. Richter, welche ein gerichtliches Sachverständigengutachten in Auftrag geben müssen und keinen eigenen Erfahrungen mit geeigneten Gutachtern haben, lassen sich dann von der Ärztekammer entsprechende Vorschläge machen wobei zu beachten ist, dass die Ärztekammer diese Vorschläge nicht vorgeprüft hat (und dies auch nicht darf) sondern nach dem Rotationsprinzip ausgibt.
In den letzten Jahren haben sich einige überregionale Gutachteninstitute auf dem Markt etabliert, welche für die Gutachtenerstellung auf eine professionelle Basis gefunden haben und in der Lage sind, Aufträge schnell und scheinbar kompetent abzuarbeiten. Gerade private Versicherungsunternehmen beauftragen gern diese größeren Gutachteninstitute, da sie naturgemäß einen enormen Bedarf an medizinischen Gutachten haben und diesen in vorgegebenen Zeiträumen abgearbeitet haben wollen. Diese Situation führt aus unserer Sicht häufig zu einer gewissen Nähe zwischen Gutachteninstituten und Versicherungsunternehmen, die Zweifel an deren Unabhängigkeit aufkommen lassen. Gleiches gilt für gewisse Mechanismen bei der Untersuchungs- bzw. Begutachtungsmethodik.
Wir stellen auf unserer Internetseite einige Gutachteninstitute und Einzelgutachter vor, mit denen wir über die Jahre verstärkt Erfahrungen gemacht haben und in der Lage sind, anhand der hier in den Akten befindlichen Gutachten dieser Institute und Ärzte, gewisse Ableitungen zu ziehen und substantiierte Kritiken anzubringen.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse folgendes:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sinnvoll und in Ihrem Interesse ist, sich bereits vor dem Gutachtertermin mit uns in Verbindung setzen, um wesentliche – Ihren Fall und die Begutachtung betreffenden Fragen durchzusprechen. Wenn der Termin bereits stattgefunden hat, sind viele Maßnahmen nicht mehr nachholbar und können sich zu Ihrem Nachteil auswirken.
Unsere Empfehlung ist daher, nicht auf die Ladung des Gutachters zu warten, sondern sich bereits zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Gutachterbenennung durch die Versicherung in den Händen halten, mit uns in Verbindung zu setzen!
Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!