Klageverfahren Rentenversicherung

Klageverfahren Rentenversicherung

Wenn die Rentenversicherung auch im Widerspruchsverfahren bei der Ablehnung des Antrages bleibt, ergeht ein ablehnender Widerspruchsbescheid, gegen den der Mandant eine für ihn günstige Entscheidung nur noch durch Klage vor dem zuständigenSozialgericht erreichen kann. Die Klage vor dem zuständigen Sozialgericht muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheides (entscheidend ist der Zugang und nicht das Datum auf dem Bescheid) erhoben werden.

Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht dient der (erneuten) Überprüfung der Verwaltungsentscheidung der Rentenversicherung durch ein (unabhängiges) Gericht.

Im Klageverfahren kann Beweis erhoben werden durch Einholung von (unabhängigen) Sachverständigengutachten, welche die dem Rentenbescheid zugrunde liegenden Befunde und Gutachten, die der Rentenversicherungsträger erhoben hat, überprüfen sollen.

Gerade in der Auswahl des Sachverständigen und der Formulierung der Fragestellungen an den Gutachter im Beweisbeschlusse liegt oftmals die Schlüsselsituation, in der kompetente anwaltliche Vertretung die entscheidende Wendung im Verfahren bringen kann.

Bei diesen medizinischen Fragestellungen arbeiten wir vertrauensvoll mit erfahrenen Fachärzten zusammen, welche und bei der Einordnung von medizinischen Sachverhalten unterstützen. 

Die Entscheidung im Sozialgerichtsverfahren ergeht durch Urteil. Gegen ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgerichts kann dann Berufung beim Landessozialgericht, ggf. Revision beim Bundessozialgericht erhoben werden.

In einer Vielzahl von Fällen, braucht jedoch durch das Gericht nicht durch Urteil entschieden werden. Wenn der gerichtliche Sachverständige zu dem Ergebnis kommt, dass die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht rechtmäßig war, wird das Gericht i.d.R. darauf drängen, dass dieser nunmehr einen Rentenbescheid erteilt, so dass das Klageverfahren dann für erledigt erklärt werden kann. 

Verfahren:

Sollten Sie unsere Kanzlei mit der Prüfung Ihres Sachverhaltes mandatieren wollen, kontaktieren Sie unser Büro bitte innerhalb der Fristen umgehend telefonisch oder per Email.

In einem ersten Telefonat mit dem zuständigen Anwalt können dann die wesentlichen Fragen zum Fall vorbesprechen und ggf. ein Beratungstermin vereinbart werden.

Wir arbeiten bundesweit und sind für den Fall, dass Sie nicht in Berlin und Umgebung wohnen, in der Lage, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und den Sachverhalt mit Ihnen zunächst telefonisch zu besprechen.

Die Kosten des Klageverfahrens übernimmt zumindest teilweise Ihre Rechtsschutzversicherung, so diese vorhanden ist. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und übernehmen selbstverständlich für Sie die Deckungsanfrage und die Abrechnung.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen. Diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen!

Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht.

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!

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