Poliscan-Speed

Vitronic Poliscan Speed

Die Geschwindigkeitsmessung basiert auf der Reflexion eines Laser-Pulses und der Messung von dessen Entfernungsänderung zwischen Gerät und Fahrzeug.

Das Messgerät kann sowohl stationär als auch mobil eingesetzt werden. Viele Kommunen haben in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in die Anschaffung v.a. stationärer Poliscan-Speed-Messsäulen (sog. Tower) getätigt. Insbesondere nachdem sich herumgesprochen hat, dass das Verfahren als messfehlerresistent gilt, dürfte es zum meistgekauften Geschwindigkeitsmessgerät in Deutschland avanciert sein.

Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed wird von Teilen der Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren angesehen, was bedeutet, dass generell von der Richtigkeit des Messergebnisses ausgegangen wird. Gleichwohl ist es nicht angebracht, dem Messverfahren den Nimbus des Unangreifbaren zuzusprechen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Gerichte unterdessen nicht mehr bereit sind, Poliscan-Speed-Messergebnisse per se zu akzeptieren.

So geht das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Entscheidung v. 13.06.2013) davon aus, dass der Gerätehersteller Parameter festgelegt hat, die einer gerichtlichen Prüfung entzogen sind.

Das Amtsgerichte Aachen und Herford kritisieren, dass die Herstellerfirma aus „patentrechtlichen Gründen“ fundamentale Informationen zurückhält und dadurch ein erhebliches Informationsdefizit zulasten einer sachverständigen Auswertung entsteht, weshalb das Gerät als „Black Box“ beschrieben werden müsse, dem hat sich das AG Herford mit ähnlicher Begründung angeschlossen.

Bereits mit Beschluss vom 2.10.2009 hat das Amtsgericht Dillenburg Zweifel an der Zuverlässigkeit eines PoliScan-Speed - Messergebnisses geäußert, weil das Messsystem nicht dem Stand der Technik genügt, wonach ein überprüfbarer Beweis der richtigen Messwertgewinnung möglich sein muss und es darüber hinaus keine zuverlässige, nachträgliche Richtigkeitskontrolle der gewonnen Messwerte und der Zuordnung der abgelichteten Fahrzeuge zulässt.

Neben der grundsätzlichen Ablehnung des Verfahrens durch diverse Gerichte tritt die Möglichkeit, sich auf konkrete Messfehler zu berufen, welche verschiedene Ursachen haben können; z.B. durch verzögerte Kameraauslösung oder Fehler bei der Fotodokumentation (siehe AG Karlsruhe 12.07.2011).

Schließlich offenbaren sich in vielen Verfahren gravierende Wissenslücken der Messbeamten bei der Bedienung der Poliscan-Speed-Geräte. Nicht selten stellt sich in der mündlichen Verhandlung heraus, dass die Messbeamten nicht mit der Gebrauchsanweisung des Geräts vertraut sind, was dann in der Regel bereits zur Einstellung des Verfahrens führt.

Anmerkung Rechtsanwalt Wegner

Das Poliscan-Speed-Messverfahren hat sich in den letzten fünf Jahren zu einem Standardmessverfahren in Deutschland entwickelt. Die ursprünglich beworbene Unfehlbarkeit des Messverfahrens hat sich jedoch nicht bestätigt, vielmehr sehen unterdessen eine Vielzahl von Gerichten das Verfahren als. intransparent an. Darüber hinaus konnten diverse Messfehlervarianten nachgewiesen werden, so dass die Chancen steigen, Poliscan-Bußgeldverfahren zur Einstellung zu bringen.

Kosten/ Verfahren

Sobald Sie ein Schreiben der Bußgeldstelle erhalten, in dem Ihnen der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit unterbreitet wird, sollten Sie sich mit dem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Auch wenn es sich lediglich um eine sogenannte Anhörung handelt, ist zu beraten, wie man damit umgeht und welche Verfahrensschritte einzuleiten sind.

Sollten Sie unser Büro mit Ihrer Sache betrauen wollen, stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Wir arbeiten bundesweit und Sie können uns Ihre Unterlagen auch ohne vorherige Terminvereinbarung jederzeit zuschicken, faxen oder mailen. Der zuständige Anwalt wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird die Kostenabwicklung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung über unser Büro getätigt. Eine vorherige Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wir sind im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Telefonats bereit, die Verfahrensfragen vorab mit Ihnen zu klären!

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