FMS Fibromyalgie-Syndrom

FMS bzw. Fibromyalgie-Syndrom (früher generalisierte Tendopathie)

Das FMS oder aber auch Fibromyalgie-Syndrom (früher generalisierte Tendopathie) gehört in der Personenversicherung zu den nach wie vor sehr kontrovers diskutierten Krankheitsbildern.

Nachdem bestimmte, definierte Symptome 1990 durch das American College of Rheumatology (ACR) zum Krankheitsbild Fibromyalgie zusammengefasst worden sind, hat sich die Diagnose solche unterdessen „etabliert“ und ist durch die WHO anerkannt sowie als ICD-10-Diagnose M79.70 als rheumatische Erkrankung klassifiziert.

Gleichwohl gehen die Meinungen bzgl. Akzeptanz der Erkrankung sowie ihrer Auswirkungen – insbesondere bei den medizinischen Gutachtern – nach wie vor weit auseinander, was sich in unserer täglichen Praxis immer wieder zeigt. Mandanten, die unter FMS leiden, werden leider viel zu oft von Ärzten begutachtet, welche dieser Diagnose ablehnend gegenüberstehen, so dass sie eigentlich von vornherein als befangen angesehen werden müssen.

In der prozessualen Auseinandersetzung hingegegen zeigt sich regelmäßig, dass die zuständigen Gerichte keine Probleme damit haben, die Fibromyalgie als existierende Diagnose anzuerkennen, so zuletzt LG Regensburg am 22.03.2022.

Auch der BGH hat sich mit der FMS Erkrankung bereits vor 25 Jahren auseinandergesetzt und diese sowohl als Krankheitsbild akzeptiert und gleichzeitig eine Handlungsanweisung dahingehend gegeben, wie damit umzugehen ist und führt aus, dass bei Krankheiten, wie der Fibromyalgie, bei denen keine wissenschaftlich gesicherten Untersuchungsmethoden vorhanden sind, der ärztliche Nachweis v.a. auf die Beschwerdeschilderung des Patienten gestützt werden muss (BGH, Urteil vom 14. April 1999 – IV ZR 289/97 )

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