Arzthaftung für Ärzte

Arzthaftung für Ärzte

Wir beraten und vertreten Ärzte u.a. in Arzthaftungssachen z.B. wegen des Vorwurfs des Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers. 

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass in den Fällen, in denen Ärzte sich dem Vorwurf von Patienten oder deren Anwalt ausgesetzt sehen, eine Behandlungsfehler begangen zu haben, immer auch die Berufshaftpflichtversicherung informiert werden muss. 

Jedoch ist es aus unserer Erfahrung ratsam, wenn sich der Arzt zunächst mit dem Rechtsanwalt seines Vertrauens in Verbindung setzt, um die rechtliche Qualität des Vorwurfs abzuschätzen. Sollte eine Vertretung erforderlich werden, kann sich der Anwalt beim Berufshaftpflichtversicherer auch um die Beauftragung zur Vertretung des Arztes bemühen. 

Unsere gleichzeitige Spezialisierung im Versicherungsrecht erlaubt es uns in diesem Zusammenhang gleichzeitig, Ärzte kompetent in Bezug auf die Frage des Deckungsschutzes der Berufshaftpflichtversicherung zu beraten. Ziel muss es dabei sein, den für den Arzt essentiellen Versicherungsschutz zu erhalten bzw. zu optimieren.

 

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!

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