Staffelregelung Berufsunfähigkeit 25-75%

Bei einem Grad der Berufsunfähigkeit zwischen 25 Prozent und 75 Prozent entspricht die Rentenleistung und die Höhe der Prämienbefreiung dem Grad der Berufsunfähigkeit 

Diese Regelung wird auf dem Bedingungsmarkt nur vereinzelt angeboten. Namentlich die Debeka - Lebensversicherung verwendet diese Bedingungen bei einigen ihrer Tarife und stellt in der Eigenwerbung diese Bedingungsvariante positiv heraus, weil im Gegensatz zu den Mittbewerbern, der Versicherungsnehmer nicht erst ab 50 %, sondern bereits ab 25% Einschränkung Leistungen bekommt. Dabei wird allerdings ungern erwähnt, dass die Leistungen ab 25% Berufsunfähigkeit entsprechend gering sind und zwischen 50% und 75% ebenfalls geringer bleiben als bei üblichen Verträgen, wo ab 50% die volle versicherte Rente gezahlt wird.

„Zufälligerweise“ liegen die Einschränkungen des Versicherungsnehmers dann oft nur bei 20%, so dass die Debeka nicht zahlen muss. Hier wird dann überdies außeracht gelassen, dass diese Staffelregelung bei prägenden Tätigkeiten ohnehin nicht gelten kann. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles, von uns erstrittenes Urteil des LG Hamburg  v. 10.6.2024 – 337 O 144/22.

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