Leistungsverschleppung

Leistungsverschleppung

Zum einen kann es sich um einen Fall der Leistungsverschleppung handeln. Diese kann zunächst ganz einfach darin bestehen, dass der Versicherer – obwohl alle Unterlagen vorliegen – schlicht nicht antwortet. Hier hängt es von dem zugrundeliegenden Versicherungsvertrag ab, welche Reaktionszeit vereinbart ist. Die BU-Versicherungen versprechen zuweilen in ihren Bedingungen, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Vorliegen der Unterlagen eine Entscheidung treffen. Sind keine Reaktionsfristen vertraglich geregelt, ist nach 14 Tagen eine Erinnerung mit Fristsetzung (weitere 14 Tage) sinnvoll. Spätestens nach Ablauf dieser Frist liegt ggf. eine Vertragsverletzung vor, so dass Sie uns kontaktieren sollten. Ab diesem Zeitpunkt ist auch Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet, die anfallenden Anwaltskosten zu übernehmen.

 

Eine Leistungsverschleppung kann aber auch darin bestehen, dass die Versicherung behauptet, ihr liegen noch nicht alle notwendigen Unterlagen für die Leistungsentscheidung vor. Auch hier muss man genau hinterfragen, ob dies ggf. eine Schutzbehauptung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist und aus welcher Sphäre die Verpflichtung erwächst. Hat z.B. der Versicherungsnehme dem Versicherer für alle seine Ärzte Schweigepflichtentbindungen erteilt, so ist es nicht selten der Fall, dass der Sachbearbeiter der BU-Versicherung die Ärzte einmal (und dann nie wieder anfragt). Häufig bekommt die Versicherung dann nicht von allen Ärzten eine Antwort (was nicht selten auch an der Überlastung der Arztpraxen liegt). Diese Situation nutzen Versicherungen zuweilen aus und stellen die Bearbeitung zunächst ein. Auch hier liegt eine Leistungsverschleppung vor, weil es Aufgabe der Versicherung ist, die Behandler zu mahnen und für eine Reaktion zu sorgen. 

Ihre Rechtsschutzversicherung ist auch bereits im Fall einer Leistungsverschleppung verpflichtet; die Kosten einer anwaltlichen Beratung bzw. auch die Vertretung zu übernehmen. Sie müssen dort nicht anfragen, die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir.

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung  wahr!

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