Befristetes Anerkenntnis

Um kein abschließendes Leistungsanerkenntnis aussprechen zu müssen, “fliehen” Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht selten in ein befristetes Leistungsanerkenntnis oder in eine Kulanzentscheidung. Eine weitere Form, die Leistungsprüfung zunächst zu beenden, ist die sog. “Außervertragliche Vereinbarung”

Eine berfristetes Leistungsanerkenntnis Leistungsanerkenntnis darf der Versicherer nur unter engen Voraussetzungen abgeben und es bedarf immer eines sachlichen Grundes. Ob ein solcher tatsächlich vorliegt, kann der durchschnittliche Versicherungsnehmer in den seltensten Fällen beurteilen. 

Insofern kann nur dringend angeraten werden, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um prüfen zu lassen, ob die Befristung zulässig war. Falls nicht, kann ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis eingefordert werden.

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