Kostenübernahme durch die Gegenseite

Kostenübernahme durch die Gegenseite

In einer Vielzahl von Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten anwaltlicher Vertretung und Beratung zu übernehmen. So muss zum Beispiel im Falle des Verzuges mit einer ihm obliegenden Leistungsverpflichtung Ihr Gegner unsere Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung tragen. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage geklärt ist, muss die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten in vollem Umfange tragen.

Seite drucken