Orthopädisches Forschungsintitut (OFI)

Orthopädisches Forschungsinstitut (OFI)

ist ein an aktuell sechs Standorten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Münster, Stuttgart) betriebenes Gutachteninstitut, welches wohl überwiegend für die Versicherungswirtschaft tätig ist. Aktuell zeichnet

Herr Dr. med. Martin F. Hein
Facharzt für Orthopädie
Von-Vincke-Str. 14
48143 Münster
Telefon: + 49 251 846929-0
Felefax: + 49 251 846929-44

www.ofi-muenster.de
Email: info@ofi-muenster.de

für das Institut verantwortlich. Folgende weitere Ärzte werden vom OFI als Mitarbeiter benannt:

Prof. Dr. med. W. H. M. Castro
Dr. med. K. Weinbach
Dr. med. U. Lepsien
Dr. med. I. Mazzotti
Prof. Dr. med. W. Winkelmann

In seiner Eigendarstellung stellt das OFI drei Bereiche seiner Tätigkeit heraus:

  1. Erstellung von fachorthopädischen Gutachten,
  2. Forschung und
  3. Lehre

Die Sachverständigentätigkeit dürfte den Hauptteil der Arbeit des OFI darstellen und es ist davon auszugehen, dass die aufgeführten Bereiche „Forschung“ und „Lehre“ eher dazu dienen, dem Institut einen gewissen wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Zwar wird auf der Website des Institutes auf eine Reihe von Veröffentlichungen der angeschlossenen Gutachter verwiesen. Die dort bezeichneten Aufsätze dienen allerdings eher der theoretischen Untermauerung  von Positionen, welche von den Ärzten des Institutes in ihren Gutachten vertreten werden.

In der Öffentlichkeit steht das OFI zuweilen wegen seiner Nähe zur Versicherungswirtschaft in der Kritik. So berichtete das ARD-Magazin Kontraste am 07.02.2013, daß z.B. dem Oberlandesgericht Düsseldorf bei Gutachten von Prof. Dr. Castro Fehler aufgefallen sind, die sich regelmäßig zum Vorteil von Versicherungen auswirken. In diesem Zusammenhang wurde Herr Dr. Ulrich Egger, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, 26. Zivilsenat, wie folgt zitiert:

„Der Senat geht davon aus, dass die Gutachten des Sachverständigen (Prof. Castro) mehrfach nicht den Anforderungen genügt haben. Vielmehr hat der Senat nach Einholung weiterer Gutachten regelmäßig eine andere Entscheidung getroffen, als zunächst nach der Entscheidung des Sachverständigen (Prof. Castro) nahegelegen hätte.“

Darüber hinaus wurde eine Verfügung des Landgerichts Kiel vom 15.02.2008, Az. 6 O 47/08 zitiert:

„Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass das Gericht keine Entscheidung treffen wird, die auf einem Gutachten von Prof. Castro oder Dr. Domes vom Orthopädischen Forschungsinstitut Hamburg beruht, weil dessen Feststellungen in anderen Prozessen des Gerichts mit den tatsächlichen Gegebenheiten und den Feststellungen anderer Ärzte bzw. eines neutralen Gutachters nicht in Einklang zu bringen waren und dabei jeweils zum Nachteil des Geschädigten und zum Vorteil der in Anspruch genommen Versicherung ausfielen (Gerling-Versicherungskonzern, Axa-Versicherung)“

Prof. Castro vom OFI behauptet, dass sein Institut unabhängig ist und gleichermaßen für Versicherungsträger, wie auch für Gerichte und Privatpersonen arbeitet. Inwiefern tatsächlich eine ausgewogene Auftragsverteilung vorliegt, kann hier nicht geprüft werden. In unseren Akten sind bisher jedoch keine Beauftragungen durch Gerichte bekannt geworden, sondern ausschließlich durch private oder gesetzliche Versicherungen.

Unser Hinweis:

Wenn das o.g. Institut  mit der Begutachtung beauftragt worden ist (unabhängig davon, ob durch eine private Versicherung oder durch einen Sozialversicherungsträger) empfiehlt es sich dringend, uns vorab zu kontaktieren und unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahrzunehmen.

 

 

 

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