PTBS-Posttraumatische Belastungsstörung

Posttraumatische Belastungsstörung - PTBS

Die Posttraumatische Belastungsstörung PTBS ist eine Diagnose, mit der wir als personenversicherungsrechtlich orientierte Kanzlei in einer Vielzahl von Fallgestaltungen konfrontiert werden.

Typisch für die PTBS ist, dass sie zeitlich verzögert nach einem traumatischen Ereignis und in unterschiedlichen Ausprägungen auftritt.

Während eine PTBS in der privaten Unfallversicherung als psychische Erkrankung nur in Ausnahmefällen eine Rolle spielen kann, gewinnt sie in allen anderen von uns betreuten Rechtsgebieten in aller Regel eine eigene Bedeutung bei der Leistungsbemessung und Regulierung.

Vor allem im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen um die Folgen und Auswirkungen Posttraumatischer Belastungsstörungen.

 

Hier einige Beispiele aus unserer Praxis:

Sozialgericht Dessau-Roßlau: Bundeswehr muss wegen Verschlimmerung psychischer Beschwerden nach PTBS im Manöver Beschädigtenrente nach einem GdS (Grad der Schädigung) i.H.v. 30 v.H. zahlen! Gutachter Dr. Hubert Becker widerlegt!

 

 

 

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