Verpflichtung zur Herausgabe

Verpflichtung zur Herausgabe von medizinischen Sachverständigengutachten?

Ein immerwährender Streitpunkt in der Auseinandersetzung mit Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die Herausgabe von Gutachten, welche die Versicherer in Auftrag gegeben und bezahlt haben und auf die sie ihre Leistungsentscheidung stützen.

Die Herausgabe dieser Gutachten an den Versicherten wird nicht selten mit dem Argument verweigert, der Gutachter habe ein angebliches Urheberrecht an dem Gutachten, gegen das man nicht verstoßen dürfe. In der Regel wird der Versicherungsnehmer dann darauf verwiesen, sich ggf. an den Gutachter direkt zu wenden.

Die Gutachteninstitute verweigern die Herausgabe an den Versicherten regelmäßig mit dem Argument, dass sie nur ihrem Auftraggeber (nämlich der Versicherung) verpflichtet wären, so dass der Versicherungsnehmer sich letztlich in einer „Hase und Igel“-Situation befindet.

Dabei ist der (sofortige) Anspruch auf Herausgabe von Gutachten sowohl durch die Rechtsprechung als auch durch das Gesetz klar geregelt. Wir vereisen auf die von uns erstrittenen Urteile hierzu:

OLG Frankfurt am Main 31.10.2018

Kammergericht Berlin 23.10.2018

 

Sollten Sie also in der Situation sein, dass der Versicherer ein eingeholtes Gutachten nicht herausgibt, nehmen Sie gern unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!

 

 

 

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