BU-Versicherung zahlt nicht

BU - Versicherung zahlt nicht! ( Ablehnung )

Sie haben den BU-Leistungsantrag selbst gestellt und die Prüfung durch die BU-Versicherung zunächst (geduldig) abgewartet. Wenn am Ende der Leistungsprüfung gleichwohl eine Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung steht (egal ob durch ein Gutachten begründet oder nicht) sollten Sie spätestens jetzt, keinerlei Korrespondenz mehr mit dem Versicherer führen sondern sich schnellstmöglich an uns wenden – per Email ( info@ra-buechner.de ) über unser Kontaktformular oder telefonisch (030 40203390).

Ihre Rechtsschutzversicherung ist- wenn Sie vor dem BU-Antrag abgeschlossen worden ist - auch zum Eintritt verpflichtet; dies gilt sowohl für eine anwaltliche Beratung als auch für die Vertretung. Sie brauchen dort nicht selbst anzufragen, das erledigen wir für Sie – bis dahin entstehen für Sie keinerlei Kosten!

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung  wahr!

 

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