Willkommen in der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei vertritt seit 1997 ausschließlich Versicherungsnehmer und Unfallopfer.

Nachgewiesene Kompetenz

Profitieren Sie von unserer, durch langjährige Erfahrung und konsequente Spezialisierung gesammelten Kompetenz sowie von der, durch entsprechende Fachanwaltsqualifikation nachgewiesenen Expertise unserer Anwälte.
 

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Bundesweite Vertretung

Von unseren Standorten in Berlin aus betreuen wir unsere Mandanten bundesweit an allen deutschen Gerichten. Sollte eine persönliche Kontaktaufnahme erschwert sein, stehen wir für Telefontermine und Videokonferenzen zur Verfügung.

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Transparente Kostenstruktur

Schildern Sie uns Ihr Problem und wir sagen Ihnen kostenlos, ob wir helfen können. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, versuchen wir Lösungen zur Finanzierung des Rechtsstreites zu finden und informieren vorab über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

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Aktuelle Meldungen

Fachbereiche

Das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gewinnt umso mehr an Bedeutung, als sich der Staat sich aus der BU-Risikovorsorge durch die gesetzliche Rentenversicherung zurückzieht. Dieser Entwicklung folgend, ist das Betreuungsaufkommen in Rechtsstreitigkeiten gegen private Berufsunfähigkeitsversicherungen in unserer Kanzlei seit 1997 systematisch gewachsen.

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Ein wesentlicher Streitpunkt im Bereich der privaten Krankenversicherung ist der Rücktritt der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.

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Nahezu jeder zweite Deutsche besitzt eine private Unfallversicherung. Aus den ca.26 Millionen Unfallversicherungsverträgen vereinnahmte die private Versicherungswirtschaft im Jahr 2013 ca. 6,4 Milliarden Euro, von denen ca. 3,1 Milliarden Euro im Rahmen der Leistungsregulierung wieder ausgezahlt wurden.

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Unsere Kanzlei betreut zu einem großen Teil Mandate aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Unsere Kanzlei betreut zu  einem großen Teil Mandate aus dem Bereich des privaten Personenversicherungsrechts. Das Recht der sog. Personenversicherung als Teilbereich im privaten Versicherungsrecht wird unterschieden von der Sachversicherung und betrifft v.a. die Bereiche der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Krankenversicherung und macht insofern einen wesentlichen Bereich im privaten Versicherungsrecht aus.

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