Begutachtung / Gutachter

Begutachtung durch die Unfallversicherung

 

In der Regel behält sich die Unfallversicherung vor, die Höhe des verbliebenen Invaliditätsgrades – sollte dieser weiterhin streitig bleiben – durch einen oder mehrere Gutachter eigener Wahl prüfen zu lassen. Dieses Auswahlrecht steht nach den üblichen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) nicht zur Diskussion, so dass der Versicherungsnehmer hier grundsätzlich kein Mitspracherecht hat.

Gleichwohl ist Vorsicht geboten – die beauftragten Gutachter sind häufig Ärzte oder auch Gutachteninstitute, welche fast ausschließlich für Versicherungsgesellschaften arbeiten und aus diesem Grunde von ihrer Bewertungstendenz eine klare Richtung aufweisen. Die Besorgnis der Befangenheit kann in diesem Zusammenhang schnell aufkommen.

Bei der Gutachterauswahl sind auf  jedem Fall die Interessen des Versicherungsnehmers in Bezug auf örtliche Nähe und zeitlichen Aufwand der Begutachtung berücksichtigen. Auch kann die fachliche Qualifikation oder auch die Objektivität des Gutachters in Frage stehen, so dass es in jedem Fall sinnvoll ist, fachkundigen Rechtsrat einzuholen, bevor man einer anberaumten Begutachtung zustimmt.

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