Anwälte und Mitarbeiter

Ihre Partner seit 1997

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1997 gegründet und vertritt seither ausschließlich Versicherungsnehmer und Unfallopfer.

Die von uns betreuten Fachgebiete liegen sämtlichst im Bereich des Personenversicherungs- und Haftungsrechts und sind eng miteinander verzahnt. Unsere Anwälte verfügen in ihren jeweiligen Dezernaten über langjährige Erfahrungen und die entsprechenden Fachanwaltsqualifikationen.

Auf diese Weise können wir unsere Mandanten im Rahmen unserer Spezialisierung umfassend betreuen und gleichzeitig Beratungs- und Vertretungsqualität auf höchstem Niveau anbieten.

Wir arbeiten bundesweit und stehen für persönliche und telefonische Beratungsgespräche zur Verfügung. Da es unser Anspruch ist, allen Mandanten, die uns ihr Vertrauen schenken, jederzeit ein verlässlicher und kompetenter Partner zu sein, nehmen unsere Anwälte auswärtige Termine stets persönlich war und beauftragen keine unterbevollmächtigten Terminsvertreter.

Mit unserem Internetangebot wollen wir Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Arbeit geben. Wenn Sie sich mit Ihrem Problem wiederfinden, kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Wir reagieren umgehend und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Ihnen helfen können!

Auf gute Zusammenarbeit
Ihre Kanzlei Büchner Rechtsanwälte

Anwälte

Dr. Jörg Büchner

Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht

Stefan Zeitler

Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht

Klaus Junghans

Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Medizinrecht

Olaf Wegner

Rechtsanwalt

  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sekretariat

Stephanie Böttcher

Sekretariat

  • geprüfte Rechtsanwaltsfachangestellte
  • Bürovorsteherin

Ulrike Doremühl

Sekretariat

  • Rechtsanwaltsfachangestellte

     

Janina Schiano

Sekretariat

  • Bürokauffrau

     

Stefan Reinholdt

Sekretariat

  • Büroassistent

     

Marc Laurisch

Sekretariat

  • Auszubildender Rechtsanwaltsfachangestellter
     
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