
Die aktive Antragsphase beginnt, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Berufsunfähigkeitsersicherung den Leistungsfall angemeldet hat. Im besten Fall ist ihm zu diesem Zeitpunkt bereits ein Antragsfragebogen zugesandt worden (die Frage, wie mit sog. „Hilfestellungen“ der Versicherer - Telefonbetreuung oder Hausbesuch - umzugehen ist, wurde bereits im Abschnitt BU-Antrag besprochen).
Gleichwohl benötigen Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsfragebogens in aller Regel Hilfe. Die Gefahr, Fehler zu machen, welche im Ergebnis zur Ablehnung des Antrags führen ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere sollte man sich klar machen, dass die Vielzahl juristischer Fallstricke ohne fundierte Rechtskenntnisse nicht zu übersehen ist.
Wie bieten unseren Mandanten für die Antragsphase drei Pakete anwaltlicher Dienstleistung an:
In diesem Termin können alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der BU-Antragstellung durchgesprochen und Hilfestellung beim Ausfüllen gegeben werden. Die Erstberatung kann im Rahmen eines telefonischen oder eines persönlichen Beratungstermins erfolgen.
Kosten: € 249,90 (brutto)
Aktive unstreitige Vertretung im Rahmen einer Honorarvereinbarung
Dieses Paket umfasst die anwaltliche Vertretung nach Außen bereits ab Beginn der Antragstellung. Der BU-Versicherung wird signalisiert, dass die gesamte Korrespondenz über unsere Kanzlei geführt wird, was für den Mandanten, welcher in der Regel gesundheitlich stark mitgenommen ist, eine erhebliche Erleichterung bedeuten kann. Auch auf Seiten der BU-Versicherer wird es in der Regel mit Wohlwollen aufgenommen, wenn bereits in der Antragsphase eine anwaltliche Betreuung stattfindet. Die Leistungsprüfung findet aus Sicht der Versicherer dann auf einer sachlicheren Ebene, ohne emotionale Belastung statt. Die unstreitige Vertretung währt ebenfalls bis zur Entscheidung der BU-Versicherung über den Leistungsantrag.
Weiterhin ist zu beachten, dass wir während der gesamten Antragsphase in Vorleistung gehen, Sie also keine Vorschüsse erbringen müssen, unser Honorar wird frühestens bei Leistungsentscheidung der BU-Versicherung fällig.
Kosten: 3 Monatsrenten (netto)
Aktive Vertretung im Rahmen einer Erfolgshonorarvereinbarung
Sollten Sie jegliches finanzielles Risiko scheuen, können wir Ihnen nach Prüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen einer Erstberatung auch eine Erfolgshonorarvereinbarung anbieten, so dass Sie nur Kosten tragen müssen, wenn Ihr Leistungsantrag erfolgreich ist.
Kosten: 6 Monatsrenten (netto)
Hinweis:
Bitte beachten Sie dass die o.g. Leistungspakete, anwaltliche Dienstleistungen aus unstreitiger Beratung oder Vertretung darstellen, so dass die Kosten dafür in der Regel nicht von einer ggf. vorhandenen Rechtsschutzversicherung getragen werden.
Rechtsschutzversicherer kommen erst für die Kosten der streitigen Beratung oder Vertretung auf, d.h. wenn der BU-Versicherung ein rechtlicher Vorwurf gemacht werden kann. Dieser liegt meist in der unberechtigten Leistungsablehnung; kann aber auch in einer verschleppten Sachbearbeitung bzw. in einer rechtswidrigen Sachbearbeitung liegen.
Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!