BU - Antrag stellen bzw. ausfüllen - niemals ohne Anwalt!

Die aktive Antragsphase beginnt, wenn der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Berufsunfähigkeitsersicherung den Leistungsfall angemeldet hat. Im besten Fall ist ihm zu diesem Zeitpunkt bereits ein Antragsfragebogen zugesandt worden (die Frage, wie mit sog. „Hilfestellungen“ der Versicherer - Telefonbetreuung oder Hausbesuch - umzugehen ist, wurde bereits im Abschnitt BU-Antrag besprochen).

Gleichwohl benötigen Versicherungsnehmer beim Ausfüllen des Antragsfragebogens in aller Regel Hilfe. Die Gefahr, Fehler zu machen, welche im Ergebnis zur Ablehnung des Antrags führen ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere sollte man sich klar machen, dass die Vielzahl juristischer Fallstricke ohne fundierte Rechtskenntnisse nicht zu übersehen ist.

Wie bieten unseren Mandanten für die Antragsphase drei Pakete anwaltlicher Dienstleistung an:

Erstberatung

In diesem Termin können alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der BU-Antragstellung durchgesprochen und Hilfestellung beim Ausfüllen gegeben werden. Die Erstberatung kann im Rahmen eines telefonischen oder eines persönlichen Beratungstermins erfolgen.

Kosten: € 249,90 (brutto)

Begleitende Vollberatung während der gesamten Antragsphase

In der Regel entstehen – nachdem der Antrag eingereicht worden ist – Folgefragen, welche sich v.a. aus dem weiteren Agieren der BU-Versicherung ergeben. Längst nicht alle Forderungen, welche der Sachbearbeiter im Rahmen der Leistungsprüfung ggf. an den Versicherten richtet, müssen rechtmäßig sein. Umgekehrt sollte der Versicherungsnehmer bei der Beantwortung von Fragen vorsichtig agiere. Da jeder Leistungsfall eine eigene Entwicklung nimmt, ist es unmöglich während der Erstberatung alle Varianten durchzusprechen. im Rahmen der begleitenden Vollberatung, stehen wir Ihnen während der gesamten Antragsphase bis zur Leistungsentscheidung der BU-Versicherung beratend zur Seite, so dass Sie immer sicher gehen, das Richtige zu tun.

Kosten: 1,5 Monatleistungen (Rente + Beitragsbefreiung) netto

Aktive unstreitige Vertretung in der Antragsphase

Dieses Paket umfasst die anwaltliche Vertretung nach Außen bereits ab Beginn der Antragstellung. Der BU-Versicherung wird signalisiert, dass die gesamte Korrespondenz über unsere Kanzlei geführt wird, was für den Mandanten, welcher in der Regel gesundheitlich stark mitgenommen ist, eine erhebliche Erleichterung bedeuten kann. Auch auf Seiten der BU-Versicherer wird es in der Regel mit Wohlwollen aufgenommen, wenn bereits in der Antragsphase eine anwaltliche Betreuung stattfindet. Die Leistungsprüfung findet aus Sicht der Versicherer dann auf einer sachlicheren Ebene, ohne emotionale Belastung statt. Die unstreitige Vertretung währt ebenfalls bis zur Entscheidung der BU-Versicherung über den Leistungsantrag.

Kosten: 3 Monatsleistungen (netto)

Hinweis:

Bitte beachten Sie dass die o.g. Leistungspakete, anwaltliche Dienstleistungen aus unstreitiger Beratung oder Vertretung darstellen, so dass die Kosten dafür in der Regel nicht von einer ggf. vorhandenen Rechtsschutzversicherung getragen werden. Rechtsschutzversicherer kommen erst für die Kosten der streitigen Beratung oder Vertretung auf, d.h. wenn der BU-Versicherung ein rechtlicher Vorwurf gemacht werden kann. Dieser liegt meist in der unberechtigten Leistungsablehnung; kann aber auch in einer verschleppten Sachbearbeitung bzw. in einer rechtswidrigen Sachbearbeitung liegen.

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!

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