Einstellung

Die Krankentagegeldversicherung ist als Summenversicherung ausgestaltet und kennt im Krankheitsfall keine Limitierung der Zahlung auf einen bestimmten Leistungszeitraum. Jedoch ist sie ihrer Natur nach ein Produkt, welches von vornherein nur Leistung für einen endlichen Zeitraum versprechen will, nämlich für den der Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, der sich selbstverständlich als vorübergehender Zustand versteht und in den Bedingungen auch so definiert ist.

Der Eintritt der Berufsunfähigkeit beim Versicherten bildet in der privaten Krankentagegeldversicherung die Zäsur, welche den Vorgang der Beendigung des Vertrages nach § 15 MB/KT einleitet, da ein berufsunfähiger Versicherter in der Krankentagegeldversicherung grundsätzlich nicht mehr versicherungsfähig sein soll.

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