Veränderungsmeldung

Veränderungsmitteilung

 

Eintritt von Veränderungen der beruflichen Situation oder Verbesserungen bzw. des Gesundheitszustandes.

Die „erste Phase“ des Nachprüfungsverfahrens ist davon gekennzeichnet, dass die BU-Versicherung noch gar nicht aktiv an den Versicherungsnehmer herangetreten ist. Vielmehr ist es nicht selten der Fall, dass beim Versicherungsnehmer während des Leistungsbezuges Unsicherheiten aufkommen, wie mit geplanten oder bereits stattfindenden beruflichen oder gesundheitlichen Veränderungen umgegangen werden soll:

Berufsunfähigkeitsversicherungen teilen regelmäßig bereits in ihrer Leistungsentscheidung mit, dass jeglicheVeränderungen der beruflichen Situation oder Verbesserungen des Gesundheitszustandes unverzüglich zu melden sind. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird oft schon vorsorglich die Leistungseinstellung der BU-Rente angedroht.

Wird dieser Hinweis vom Versicherten umgesetzt, gibt er damit meist den Anlass für die Einleitung einesNachprüfungsverfahrens. In vielen Fällen ist eine derartige Meldung allerdings gar nicht erforderlich, so dass Versicherungsnehmer genau überlegen sollten, ob sie mit einer unüberlegten Meldung an die BU-Versicherung ohne Not ein Nachprüfungsverfahren in Gang setzen und damit die Weiterzahlung der Rente riskieren.

Gleiches gilt, wenn Versicherungsnehmer im laufenden Rentenbezug vor der Entscheidung stehen, sich beruflich neu zu orientieren oder ggf. eine Umschulung oder berufliche Rehabilitation zu beginnen, welche meist von dritter Seite (z.B. Arbeitsamt oder Rentenversicherung) vorgeschlagen wird. An dieser Stelle kommen meist eine Vielzahl von Fragen auf, die in der Regel damit zu tun haben, ob durch die geplante berufliche Neuorientierung die Berufsunfähigkeitsrente in irgend einer Art und Weise gefährdet wird. Auch diese Fragen sollten besser mit dem Anwalt des Vertrauens als mit dem Versicherer geklärt werden.

Ein weiteres Feld sind geplante oder stattgehabte gesundheitliche Veränderungen – z.B. Operationen oder Therapien, welche den Gesundheitszustand verbessern sollen oder dies bereits getan haben. Auch hier sehen viele Berufsunfähigkeitsversicherungen Meldepflichten vor, welche bei den Versicherungsnehmern Unsicherheitenauslösen und befürchten lassen, dass der Versicherer sich ggf. auf Leistungsfreiheit wegen behaupteter Verletzungen von Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten beruft.

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