BU-Antrag stellen - niemals ohne Anwalt!

Antragstellung

Die Geltendmachung von Leistungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt mit der Beantragung der Leistung bei der Versicherung.

Aus unserer Erfahrung, führt die Notwendigkeit einen BU-Antrag stellen zu müssen, nicht selten zu großer Verunsicherung bei den Mandanten und das zu recht! Es geht für den Versicherten um die Absicherung seiner weiteren wirtschaftlichen Existenz und bereits im Rahmen der Antragstellung warten eine ganze Reihe von Klippen, welche der Laie nicht erkennen kann und die später auch nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr auszubügeln sind. Fehler bei der Antragstellung führen deshalb oft zur Ablehnung der Rente.

Die Frage bleibt, welche Art von Hilfestellung man in dieser Situation annehmen soll. Versicherungen gehen zunehmend dazu über, ihre Versicherungsnehmer im Rahmen der Antragstellung „an die Hand“ zu nehmen und telefonisch zu „betreuen“. Es wird insofern praktiziert, dass die Versicherung nicht mehr – wie früher üblich – ein Antragsformular verschickt, welches der Versicherte dann in Ruhe und sorgfältig zu Hause ausfüllen kann. Vielmehr werden die Antragsfragen mit dem Kunden telefonisch durchgesprochen und durch den Versicherer bereits vorab ausgefüllt. Sollte der Kunde im Nachhinein merken, ggf. Angaben gemacht zu haben, welche er so nicht stehen lassen möchte, kann sich die Versicherungsgesellschaft dann u.U. darauf berufen, dass der Kunde widersprüchliche Angaben gemacht hat!

Auch wird nicht selten angekündigt, dass zur Klärung der Situation ein oder mehrere Beauftragte der Berufsunfähigkeitsversicherung den Kunden besuchen, um mit ihm vor Ort den Antrag auszufüllen oder ggf. weitere, sich nach der Antragstellung ergebende Fragen zu klären. Mit der Abwicklung dieser Aufgaben beauftragen Versicherer regelmäßig auch gern externe Unternehmen ( z.B. die Pro Claims Solutions GmbH, GenRe, IHR Reha, REHAaktiv u.a.).

Wir raten aus unserer Erfahrung heraus prinzipiell davon ab, derartigen Vorschlägen zuzustimmen, da sich die Gefahr einer späteren Leistungsablehnung signifikant erhöht! Bedenken Sie, dass die Mitarbeiter oder Beauftragten, welche beim Ausfüllen des BU-Antrags „helfen“ sollen, im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung (wenn der BU-Antrag abgelehnt ist) durch den Versicherer immer als Zeugen herangezogen werden können, wenn Ihnen z.B. der Vorwurf von widersprüchlichen Angaben gemacht wird.

Der Versicherungsvertrag verpflichtet Sie nicht dazu, Leistungsanträge telefonisch bearbeiten zu lassen oder gar Gesprächen vor Ort mit einem oder mehreren Mitarbeitern der Versicherung zuzustimmen. Sie können immer auf einer schriftlichen Bearbeitung bestehen und sollten den telefonischen Kontakt zum Sachbearbeiter der Versicherung besser auf ein Mindestmaß reduzieren.

Insofern ist unser Rat für den Leistungsantrag folgender: Teilen Sie dem Versicherer mit, dass Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen möchten und bitten Sie diesen, Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zuzuschicken. Sollten Sie in der Folge gleichwohl telefonisch kontaktiert werden, bestehen Sie zunächst auf einer schriftlichen Bearbeitung und kontaktieren Sie – falls Sie Fragen haben – den Anwalt Ihres Vertrauens. Wir bieten unseren Mandanten in der Regel an, den Fragebogen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Ruhe zur Probe auszufüllen und sprechen diesen dann gemeinsam mit dem Mandanten durch.

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!

 

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