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LG Potsdam: Allianz Lebensversicherung revidiert nach offensichtlicher Falschberatung ihres Vertreters BU-Leistungsentscheidung, zahlt jedoch rechtswidrig nur einen Teil der Anwaltsgebühren.

 

Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung war – nachdem unser Mandant BU-Leistungen beantragt hatte wegen behaupteter vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurückgetreten und hatte die Zahlung der beantragten BU-Rente verweigert.

Nachdem wir die Sache geprüft und uns für den Mandanten gemeldet hatten,

revidierte die Allianz Lebensversicherung ihre Leistungsentscheidung umgehend und erkannte die Berufsunfähigkeit des Mandanten an. Es war offensichtlich, dass die Behauptung der angeblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung allein auf dem Verschulden des Allianz Vertreters beruhte, dessen Fehlverhalten sich die Allianz zurechnen lassen musste.

Im Ergebnis weigerte sich die Allianz Lebensversicherung jedoch, unsere Rechtsanwaltsgebühren korrekt zu bedienen, so dass diesbezüglich am Ende noch Klage geführt werden musste. Das Landgericht Potsdam stellte in der mündlichen Verhandlung v. 08.11.2011 klar, dass es sich dem eingeholten Gutachten der Rechtsanwaltskammer Berlin anschließen und die Ausschöpfung des Gebührenrahmens durch unsere Kanzlei aufgrund des Vorliegens aller Kriterien des § 14 RVG mittragen wird, worauf es zu einer vergleichsweisen Einigung kam.

 

Anmerkung RA Dr. Büchner

Es ist schlimm genug, dass die Allianz das Fehlverhalten des eigenen Vertreters erst einräumte, nachdem sich ein Rechtsanwalt einschaltete. Durch die rechtswidrige Weigerung, die korrekt berechneten Anwaltsgebühren auszugleichen, zeigte sich die Allianz überdies als schlechter Verlierer.


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