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LG Berlin: Nach Einstellung der BU-Rente im Nachprüfungsverfahren, Nürnberger Lebensversicherung vergleicht sich auf Zahlung von € 40.000,00.

Landgericht Berlin: Vergleichsbeschluss v. 05.12.2013, Az. 23 O 223/12

Unser Mandant war aufgrund einer Sehnenscheidenentzündung und  Sehnenscheidenphlegmone nicht mehr in der Lage seinen Beruf als Bäcker auszuüben, was zunächst auch durch die Berufsgenossenschaft eingestanden wurde, welche Verletztengeldzahlungen erbrachte.

Die Entscheidung der BG nahm die Nürnberger Leben als Berufsunfähigkeitsversicherung zum Anlass, ebenfalls Leistungen zu erbringen. Durch die BG erfolgte eine Wiedereingliederung  so dass der Mandant seine Tätigkeit als Bäcker – wenn auch mit erheblichen Einschränkungen – in Teilzeit wieder aufnahm. Die BU-Versicherung stellte die Leistungen nach Kenntnisnahme der Widereingliederung im Nachprüfungsverfahren ebenfalls ein – ohne jedoch die formalen und materiellen Voraussetzungen, welche an eine Einstellungsmitteilung zu stellen sind, auch nur ansatzweise zu erfüllen.

Das Landgericht Berlin sah die Einstellung der Nürnberger offenbar ebenfalls als problematisch an und stellte klar, zu den Voraussetzungen Beweis erheben zu wollen, falls keine vergleichsweise Regelung erzielt wird. Dies konnte schließlich in Höhe eines Vergleichsbetrages i.H.v. 40.000 € getroffen werden, was in etwa der Höhe des Barwertes entsprach.

Anmerkung Rechtsanwalt Dr. Jörg Büchner, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht:

Der Fall veranschaulicht einmal mehr, dass sich Versicherungsnehmer der BU-Rente im Nachprüfungsverfahren eingestellt worden ist, keines falls mit dieser Entscheidung zufrieden geben sollten, so einleuchtend sie vielleicht zunächst auch sein mag. Nachdem die Berufsgenossenschaft  unseren Mandanten zunächst scheinbar erfolgreich „wiedereingegliedert“ hatte, erschien es ihm zunächst nachvollziehbar, dass die Nürnberger nicht mehr leisten wollte.

Erst als sich zeigte, dass die Wiedereingliederung gesundheitlich dauerhaft nicht funktionierte, stellte er wieder einen Antrag auf Leistungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, welcher von der Nürnberger zunächst als Neuantrag behandelt und abgelehnt wurde. In dieser Situation kam der Mandant zu uns und es wurde schnell klar, dass bereits die Einstellungsvoraussetzungen im Nachprüfungsverfahren nicht erfüllt waren.

Leider war die Nürnberger Lebensversicherung außergerichtlich nicht bereit, diese rechtliche Situation zu erkennen, so dass Klage zu führen war.

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