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SG Neuruppin: Der gerichtliche Sachverständige und Schmerzgutachter Dr. Claudius Böck wird wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Beschluss v. 25.04.2013, Az. S 8 U 71/10 

Der Sachverständige Dr. Claudius Böck wurde vom Sozialgericht Neuruppin von Amts wegen als Schmerzgutachter nach § 106 SGG eingesetzt.

Wir haben beantragt, Herrn Dr. Böck wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen und  ein weiteres Schmerzgutachten von Amts wegen einzuholen.

Das Gericht gab unserem Antrag mit der vorgestellten Entscheidung statt.

Herr Dr. Böck hatte zum damaligen Zeitpunkt auf seiner Internetseite folgende Hinweise gegeben:

"Nachfolgend deshalb einige Entscheidungshilfen, ob wir für Sie die passende Schmerztherapie-Praxis sind: Sie sind bei uns eher nicht an der richtigen Adresse, …., wenn Sie bei uns in erster Linie eine Unterstützung Ihrer Ansprüche in Sachen „Rente“ und/oder „Schwerbehinderung“ suchen."

Mit derartigen Hinweisen stellt der Gutachter klar, dass er einen Teil seiner potentiellen Patienten unter den Generalverdacht nimmt, „… unter dem Vorwand der Schmerztherapie nur ihre Ansprüche in Sachen ‚Rente‘ und ‚Schwerbehinderung‘ stellen zu wollen“.  Eine solche Haltung lässt die für einen Gerichtsgutachter erforderliche Objektivität vermissen. Vielmehr wird die Meinung deutlich, dass Aggravation bzw. Simulation mit der Zielstellung Rentenansprüche zu erlangen, keine Ausnahme, sondern aus seiner Sicht offenbar eine Massenerscheinung darstellt, so dass er derartigen Patienten von Anfang an davon abhalten will, sich an ihn zu wenden.

 


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