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LG Köln: Axa Unfallversicherung wird verurteilt 168.000 € wegen einer Invalidität „Hand im Handgelenk“ zu zahlen. Gutachter der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt am Main, Prof. Martin Börner, durch Gerichtsgutachter widerlegt.

Landgericht Köln, Urteil v. 16.07.2008, Az. 26 O 155/05

Unser Mandant hielt bei der Axa Versicherung AG eine private Unfallversicherung, in deren Bedingungswerk vereinbart war, dass Zahlungen erst ab einem Invaliditätsgrad von 25% erfolgen. Nachdem unser Mandant bei einem häuslichen Unfall auf die rechte Hand fiel und sich eine distale Radiusfraktur mit Handgelenksbeteiligung rechts zuzog, ließ die Axa ein Gutachten in der BG Klinik Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße 430 in Auftrag, welches letztlich einen festgestellten Invaliditätsgrad von 23,33 % zu Tage brachte und damit „zufällig“ knapp unter der vereinbarten Zahlgrenze blieb. Wäre der festgestellte Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe auf 25% festgestellt worden, hätte die Axa einen Betrag i.H.v. 95.867,25 € zahlen müssen. Unsere außergerichtlichen Versuche die Unfallversicherung von der Rechtswidrigkeit ihrer Abrechnung zu überzeugen, bleiben ungehört, so dass der Klageweg beschritten werden musste.

Der vom Landgericht Köln eingesetzte medizinische Sachverständige kam wegen der des nahezu versteiften Handgelenks schließlich auf einen Invaliditätsgrad i.H.v. 44 %, so dass das Gericht einen Gesamtbetrag für unseren Mandanten i.H.v. 168.726,36 € ausurteilte.

 

Anmerkung Rechtsanwalt Dr. Büchner:

Zum einen wird auf Gutachter zurückgegriffen, die offenbar in einem sehr engen Verhältnis zum Versicherer stehen und keine objektiven, sondern eher Gefälligkeitsgutachten erstatten. Ganz offensichtlich war das bei dem Gutachter der BG-Klinik Frankfurt am Main der Fall, welcher zufällig 1,67 % unter der Entschädigungsgrenze blieb. Es handelte sich bei dem Gutachter übrigens um den  Ärztlichen Direktor der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik (BGU), Herrn Prof. Martin Börner, welcher im sog. „Robodoc-Skandal“ für Schlagzeilen sorgte.

Darüber hinaus wird die Rechtsprechung des BGH sowohl durch die Gutachter als auch durch die Sachbearbeiter konsequent ignoriert. Auch nach unserer Meldung ging der Sachbearbeiter der Axa nicht auf unserer Argumente ein. Dabei wäre er zwingend veranlasst gewesen, den Gutachter Prof. Börner darauf hinzuweisen, dass nicht nach Armwert, sondern nach Handwert abzurechnen war. Dies hätte aber bedeutet, dass die Axa auch nach den Feststellungen ihres eigenen Gutachters hätte zahlen müssen, was ganz offensichtlich vermieden werden sollte!


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