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Landgericht Gera: Stuttgarter Lebensversicherung zahlt nach behaupteter Umorganisationsmöglichkeit nicht und muss die Berufsunfähigkeit schließlich nach fünfjährigem Rechtsstreit voll anerkennen.

LG Gera - Kostenbeschluss v. 05.09.2016,  gerichtliches Az. 4 O 1194/14

Unser Mandant war  als geschäftsführender Gesellschafter und Kraftfahrer in einem Viehhandelsbetrieb tätig. Zu seinen Tätigkeitsfeldern gehörten der Vieheinkauf, der Viehverkauf, der Viehtransport, die Planung und Ausführung der Logistik. Aufgrund seiner psychischen, psychosomatischen und orthopädischen Erkrankungen war er seit dem 08.10.2010 ununterbrochen arbeitsunfähig krankgeschrieben. 

Nachdem unser Mandant am 30.03.2011 Ansprüche aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung angemeldet hatte, beauftragte die Stuttgarter zunächst die ASS-GmbH ( heute ProClaims Solutions GmbH) mit der Leistungsprüfung. Ein Mitarbeiter besuchte den Mandanten vor Ort in seinem Betrieb und fertigte im Nachgang einen sog. berufskundlichen Bericht, welcher Grundlage der, durch die Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung am 14.10.2011 erklärten Leistungsablehnung gewesen ist. Zur Begründung führte die Stuttgarter unter Bezugnahme auf die ASS – ProClaims Solutions GmbH aus, unser Mandant sei nicht zu mindestens 50% berufsunfähig, sondern könne seinen Betrieb dergestalt umorganisieren, dass wertbringendes, mindestens 50% betragendes Tätigkeitsfeld geschaffen werden könne.

Nachdem wir uns in der Sache waren und die Stuttgarter Versicherung auf die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens hingewiesen hatten, lies diese das Umorganisationsargument fallen und erklärte sich zur medizinischen Prüfung der Berufsunfähigkeit unseres Mandanten bereit. Die Prüfung führte schließlich zu einem Leistungsanerkenntnis ab dem 01.11.2012, statt dem beantragten zwei Jahre früher liegenden Leistungszeitpunkt. Jegliche Versuche, die Stuttgarter zu einem Anerkenntnis ab dem beantragten Zeitpunkt, nämlich ab dem 01.11.2010 zu bewegen, scheiterten, so dass am 11.11.2014 Klage am Landgericht Gera erhoben werden musste. Nach einem weiteren, zwei Jahre währenden Rechtsstreit und der Einholung gerichtlicher Sachverständigengutachten, sah sich die Stuttgarter Lebensversicherung schließlich gezwungen den Anspruch – wie ursprünglich beantragt – rückwirkend zum 01.11.2010 anzuerkennen, da sie ansonsten verurteilt worden wäre. Mit Beschluss des Landgerichts Gera wurde die Stuttgarter verurteilt, die Kosten des Rechtsstreites in voller Höhe zu tragen.

Anmerkung Rechtsanwalt Dr. Büchner:

Der Auseinandersetzung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung hätte vermutlich vermieden werden können, wenn der Mandant von Beginn an durch uns vertreten gewesen wäre. Die Möglichkeit einer anwaltlichen Vertretung ab Antragstellung hat er – von seiner Erkrankung überzeugt – aus Arglosigkeit nicht wahrgenommen und dafür mit einem jahrelangen Rechtsstreit bezahlt.

Insbesondere bei selbständigen Versicherungsnehmern, welche als mitarbeitende Betriebsinhaber ihr Unternehmen weiterführen, sehen sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherungen immer die vermeintliche Chance, dem Versicherungsnehmer ggf. eine Umorganisationsmöglichkeit zu unterstellen, um sich mit diesem Argument aus der Leistungspflicht herauszuziehen.

Zu diesem Zweck werden dann entweder eigene Mitarbeiter – sog. Außenprüfer – oder aber Dienstleistungsunternehmen ( z.B. GenRe oder ProClaims Solutions) damit beauftragt, das Unternehmen vor Ort zu inspizieren um Argumente für den Umorganisationseinwand zu sammeln, welche dann schließlich in einem sog. Berufskundlichen Bericht münden, welcher nicht selten Grundlage der Leistungsablehnung darstellt.

Wir können insofern nur immer wieder darauf hinweisen, dass Sie als Versicherungsnehmer keine Verpflichtung haben, Außenprüfer oder Dienstleistungsunternehmen der BU-Versicherungsunternehmen vor Ort prüfen zu lassen. Sollte ein Versicherer darauf bestehen und bei Weigerung rechtswidrig mit Abbruch der Leistungsprüfung drohen, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Selbstverständlich ist es das Sinnvollste, den gesamten Ablauf des BU-Antrages vor Antragsstellung mit uns zu besprechen, dafür bieten wir verschiedene Beratungs- und Betreuungsmodelle an.

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!


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