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LG Ravensburg: Der im Auftrag und im Interesse der Signal-Krankenversicherung tätige Privatgutachter Prof. Dr. Stevens stellt an die Diagnose einer psychischen Erkrankung überzogen hohe und mit dem Krankheitsbild nicht zu vereinbarende Anforderungen.

Gerichtsgutachter Dr. Michael Lang (Ulm) widerlegt Versicherungsgutachter Prof. Stevens; Signal-Krankentagegeld-Versicherung wendet Berufsunfähigkeit erst verspätet ein.

 

LG Ravensburg, 1. Zivilkammer  Urteil v. 26.02.2018; Az.:1 O 221/16:

Unser psychisch erkrankter Mandant bezog zunächst vertragsgemäß Krankentagegeld von der Signal Krankentagegeldversicherung. Wie üblich schickte die Signal- Versicherung unseren Mandanten alsbald zu einem ihrer Parteigutachter, damit dieser feststellen möge, dass der Versicherungsnehmer gar nicht arbeitsunfähig sei. Prof. Dr. Stevens führte sodann mit unserem Mandanten die üblichen psychologischen Testverfahren durch und befand unseren Mandanten danach für vollkommen arbeitsfähig.

 

Das Landgericht Ravensburg holte auf unsere dortige Klage hin ein eigenes Gutachten des „sehr erfahrenen Sachverständigen Dr.med. Michael Lang, praktizierender Facharzt für Neurologie und Psychiatrie“ ein. Dieser bescheinigte dem Kläger völlige Arbeitsunfähigkeit über den gesamten - klageweise Geltend gemachten - Zeitraum hinweg. Daraufhin ließ die verklagte Versicherung den Gerichtsgutachter zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens laden. Im Gerichtstermin erschien dann auch Prof. Dr. Steven höchstpersönlich. Dr. Lang verteidigte sein Gutachten äußerst professionell und hatte auf sämtliche Einwendungen des Prof. Dr. Stevens stets die passende sowie zutreffende Antwort. Hierbei schien der Gerichtsgutachter einigermaßen erbost hinsichtlich der seitens des Prof. Dr. Stevens angewandten Untersuchungsmethoden und im Laufe der Befragung auch zunehmend genervt. Das Gericht folgte dem Gerichtsgutachter in allen Punkten und verurteilte die Beklagte Versicherung vollumfänglich zur Leistung. Zuvor hatte die Versicherung noch vergebens versucht dies zu verhindern, indem sie plötzlich ein schriftliches Anerkenntnis der           Signal Lebensversicherung (dort unterhält unser Mandant zugleich eine Berufsunfähigkeitsversicherung) hinsichtlich dessen Berufsunfähigkeit in den Prozess einzuführen versuchte. Dem trat das Gericht jedoch mit deutlichen Worten entgegen, indem es der Versicherung Verspätung dieses Vortrages bescheinigte und diesen Vortrag folgerichtig nicht mehr berücksichtigte.

 

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