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BSG: BK 2108 künftig nicht mehr am Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) zu prüfen!

BSG 30. Oktober 2007, B 2 U 4/06 R

 

Das Bundessozialgericht hält in einem neuen, bisher nicht veröffentlichten Urteil nicht mehr an seinen bisherigen Anforderungen für die  Anerkennung der Berufskrankheit BK 2108 fest.

Nach dem  Urteil vom 30.10.2007, AZ: B 2 U 4/06 R soll es nunmehr zur Erfüllung der arbeitstechnischen Voraussetzungen genügen, wenn 50 % der nach dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) notwendigen Gesamtbelastung erreicht bzw. überschritten werden. IM Ergebnis bedeutet das, dass die Berufskrankheitenverordnung geändert werden muss.

 


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