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OLG München: Continentale Lebensversicherung erkennt Anspruch auf BU-Rente nach vorherigem Rücktritt vom Vertrag an, nachdem sich herausstellte, dass der Versicherungsnehmerin die Diagnose „reaktive Depression“ vom Arzt nicht mitgeteilt wurde.

OLG München: Continentale Lebensversicherung erkennt Anspruch auf BU-Rente nach vorherigem Rücktritt vom Vertrag an, nachdem sich herausstellte, dass der Versicherungsnehmerin die Diagnose „reaktive Depression“ vom Arzt nicht mitgeteilt wurde.

Anerkenntnisurteil v. 30.03.2009 Az. 25 U 5092/07

 

Der Fall berührt ein typisches Problem im Bereich der sog. vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Der Versicherungsnehmer gibt eine Erkrankung nicht an, weil er von dieser nichts weiß. Hier war unsere Mandantin wegen einer Mobbingsituation im Betrieb zwei Mal über ca. 2 Wochen hinweg arbeitsunfähig geschrieben worden, ohne dass ihr die ICD-10 Diagnose „reaktive Depression“ mitgeteilt worden war. 

Das Landgericht München nahm eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung an und wies die Klage mit dem Argument ab, die Klägerin hatte auch ohne Diagnose erkennen müssen, dass sie wegen einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben worden war. 

Im Berufungsverfahren war sich die Continentale nach Befragung ihrer eigenen Gesellschaftsärztin nicht mehr sicher und erkannte den Anspruch letztlich an um einem Urteil des OLG München zu entgehen.

 

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