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OLG Karlsruhe: Bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis muss Ermittlungsverfahren zügig durchgeführt werden

Ermittlungsverfahren, in denen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden ist, müssen zügig abgeschlossen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe und gab dem Angeklagten wegen Verfahrensverzögerungen seinen Führerschein zurück (Beschluss vom 09.02.2005, Az.: 2 Ws 15/05). Der Führerscheinentzug des Mannes hatte sich bereits über 16 Monate hingezogen, ohne dass sich ein Ende des Verfahrens abgezeichnet hätte.

Anmerkung von RA Wegner:

Das vorgestellte Urteil des OLG Karlsruhe verdeutlicht die Problematik: Verfahren, in denen der Entzug des Führerscheins angeordnet worden ist, dauern häufig über Gebühr lange. Auch gegen die Entscheidung über den Entzug des Führerscheins kann natürlich in einem gesonderten Verfahren vorgegangen werden. Über das Für und Wider sollte jedoch genau abgewogen werden, da derartige Beschwerden sich regelmäßig auch auf das Hauptsacheverfahren auswirken und insofern die Dauer der Führerschein – Entziehung auswirken.


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