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OLG Celle: Bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit ist ein Sicherheitsabschlag von mindestes 20 Prozent erforderlich.

OLG Celle, Beschluss v. 25.08.2005

Anmerkung RA Wegner, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren soll bei guten Sichtverhältnissen, geringen Abstand zwischen dem vorausfahrenden PKW und dem Messfahrzeug (maximal ganzer Tachowert in Metern), ausreichend langer Nachfahrstrecke (mindestens fünffacher Abstand) und regelmäßiger Ablesung des Tachos in kurzen Abständen ein Sicherheitsabschlag von 20 Prozent ausreichend sein, um alle denkbaren Fehlerquellen und Ungenauigkeiten einer solchen Messung auszugleichen.

Für den Fall, dass die Behörden oder Gerichte diese Regel nicht beachten, was häufig genug geschieht, ist Widerspruch gegen den Bescheid anzuraten um so mehr, wenn die oben beschriebenen Idealfaktoren durch ungünstigere Verhältnisse (z.B. schlechte Sicht) beeinflusst werden: dann ist eine wesentlich höhere Toleranz erforderlich!


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