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LSG Berlin: Kein Merkzeichen "a.G." bei noch ausreichender Mobilität

L 13 SB 30/03 LSG Berlin - Urteil vom 20. April 2004

Ist ein Behinderter bei Benutzung orthopädischer Hilfsmittel - z.B. orthopädischen Schuhwerks, eines 4,5 kg schweren Stützapparats und eines Rollators - noch so gut mobilisiert, dass ihm Spaziergänge von 15 bis 20 Minuten Dauer möglich sind, hat er keinen Anspruch auf den Nachteilsausgleich "aG".

Eine Wegstrecke von mehr als 200 Metern übersteigt das Maß dessen, was dem in der Verwaltungsvorschrift genannten Personenkreis regelmäßig noch möglich ist, so dass auch unter diesem Aspekt keine in ungewöhnlich hohem Maß eingeschränkte Gehfähigkeit anzunehmen ist.

Das Bedürfnis, die Autotür beim Ein- und Aussteigen weit öffnen zu können, führt auch nicht zur Feststellung von "aG". Bei den Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen handelt es sich um einen Umstand, der nicht auf der behinderungsbedingt eingeschränkten Fortbewegungsfähigkeit beruht, sondern allein auf der Beschaffenheit des Parkraums.


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