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Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg: Provinzial Lebensversicherung Hannover muss Anfangshilfe bei Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Mal zahlen!

 Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg, Az.: 20 C 231/11

Unser Mandant unterhält eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU- Versicherung) bei der Provinzial Lebensversicherung (Provinzial). Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen die Zahlung einer sog. Anfangshilfe für den Fall der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vor. Unser Mandant erhielt im Jahre 2002 erstmalig von der Provinzial diese Anfangshilfe ausbezahlt. Im Jahre 2010 erkrankte unser Mandant erneut derartig, dass er Rentenansprüche aus seiner BU- Versicherung (Rente) geltend machen konnte. Daneben forderte unser Mandant erneut die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Anfangshilfe von der Provinzial. Diese lehnte die nochmalige Leistungserbringung diesmal jedoch mit dem Argument ab, dass die Anfangshilfe -  gemäß ihrer Bedingungen -  angeblich nur einmalig, nämlich im Falle des erstmaligen Bezuges einer Berufsunfähigkeitsrente, zu zahlen sei. Gegen diese ablehnende Entscheidung  erhoben wir im Auftrage unseres Mandanten schließlich Klage. Wir vertraten nämlich die Auflassung, dass sich aus den Vertragsbedingungen keinesfalls ergebe, dass der Versicherungsnehmer diese Leistung nur einmalig beanspruchen könne.

Das Gericht gab uns Recht. Nach dessen Ansicht ist die einschlägige vertragliche Regelung nicht eindeutig. In derartigen Fällen, wo Versicherungsbedingungen mehrdeutig interpretiert werden können, geht dies nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes stets zu Lasten des Herausgebers bzw. Gestalters der Bedingungen; somit im Ergebnis stets zu Lasten der Versicherung.

Anmerkung Rechtsanwalt Wegner, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr, dass Versicherungsbedingungen oftmals nicht eindeutig genug formuliert sind. Für den Versicherungsnehmer bleibt dann unklar, wie genau er die vertragliche Klausel zu verstehen hat. Die Versicherungen berufen sich gegenüber ihrem Versicherungsnehmer - naturgemäß -  auf die für sie vorteilhafte Auslegung. Dies führt dann regelmäßig zur Leistungsablehnung. Lassen Sie sich das nicht gefallen! Machen Sie sich stets klar, dass die Versicherungen versuchen ihre überlegene Stellung auszunützen, indem sie Ihnen klar zu machen versuchen, dass Ihnen eine vertraglich vereinbarte Leistung (leider) nicht zustehe. Nur mittels Einschaltung eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht ist es in derartigen Fällen möglich ein Gleichgewicht zur Versicherung herzustellen und die begehrte Leistung - spätestens gerichtlich - durchzusetzen.

 




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