Newsdetail

AG Scheiden: Keine Hausbesuche mehr nach Blitzerfotos?

Die Polizei darf geblitzte Verkehrssünder auch durch einen Vergleich mit Paßfotos der Meldebehörde überführen. Ein persönlicher Kontrollbesuch durch einen Polizeibeamten beim Verdächtigen ist insofern nicht zwingend erforderlich (Amtsgericht Schleiden, Az. 13 OWi 61 Js 1427/00)


Kostenlose Ersteinschätzung einholen

Ihre Daten
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen
Seite drucken