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Cosmos Direkt wird verurteilt Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Versicherungsgutachter Dr. Karwasz nicht nachvollziehbar, nachdem dieser nicht bereit war, Einzelheiten zu den von ihm durchgeführten Beschwerdevalidierungstests offenzulegen.

Das Urteil des Landgerichts Arnsberg ( Az. I 2 O 26/13 ) ist nicht rechtskräftig, da die Cosmos Direkt Lebensversicherung Berufung am OLG Hamm erhoben hat.

Vorliegend hatte die Comos Direkt Lebensversicherung die beantragte Berufsunfähigkeitsrente unseres Mandanten nach einem von ihr bei Herrn Dr. Robert Karwasz aus Castrop-Rauxel in Auftrag gegebenen Gutachten abgelehnt.

Das Landgericht Arnsberg hörte Herrn Dr. Karwacz ebenso wie den gerichtlichen Gutachter im Rahmen der Beweisaufnahme mündlich an und hielt die Ausführungen des gerichtlichen Gutachters für überzeugend. Das Gericht nahm zur Kenntnis, dass in der Medizin bzgl. des Erkenntniswertes von Beschwerdevalidierungstests keine Einigkeit besteht. Den von Herrn Dr. Karwasz gegenüber unserem Mandanten erhobenen Vorwurf der Aggravation bzw. Simulation ließ das Gericht nicht gelten, zumal Dr. Karwasz sich weigerte die Testergebnisse offenzulegen.

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