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BSG: Zulässigkeit der Delegation eines Gutachtens vom Chefarzt auf den Assistenzarzt

Bundessozialgericht - B 2 U 58/05 B - Beschluss vom 17. November 2006

Die Grenze der erlaubten Mitarbeit - mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens - ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen.

Entscheidend für die Zulässigkeit der Delegation ist, dass der Sachverständige die Schlussfolgerungen seines Mitarbeiters überprüft und durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für das Gutachten übernimmt.


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