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LG Berlin: Heidelberger Leben Berufsunfähigkeitsversicherung muss Gutachten, welches sie zur Beurteilung einer bestehenden Berufsunfähigkeit eingeholt hat, an den Versicherungsnehmer herausgeben.

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss v. 18.12.2018, Az. 7 O 367/17

Die Heidelberger Lebensversicherung hatte unseren Mandanten im Rahmen der Prüfung des BU-Leistungsantrages gutachterlich untersuchen lassen, im Ergebnis stellte die BU-Versicherung das Gutachten jedoch nicht zur Verfügung. Der Hintergrund war schlicht, dass das Ergebnis der Begutachtung, welches die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit des Mandanten bestätigte. Dies wollte die Heidelberger Leben offenbar nicht akzeptieren und hatte angeblich Rückfragen an den Gutachter. Das Gutachten selbst weigerte man sich herauszugeben. Nachdem wir der Heidelberger Lebensversicherung eine abschließende Frist gesetzt hatten, welche diese hat verstreichen lassen, war Klage geboten.

 

Anmerkung Rechtsanwalt Dr. Büchner, Fachanwalt für Versicherungs- und Medizinrecht:

Der hier vorgestellte Sachverhalt ist nicht untypisch. Nicht selten kommt es vor, dass Gutachten, welche eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Leistungsprüfung in Auftrag gibt, nicht zu dem Ergebnis führen, welches sich der Versicherer wünscht. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass die Versicherung als Auftraggeber und Finanzier des Gutachtens, so lange bei ihrem Gutachter „nachfragt“ bis das Ergebnis interessengerecht ist. Von diesem „Kommunikationsprozess“ soll der Versicherungsnehmer natürlich möglichst wenig erfahren, auch hat der Versicherer natürlich keinerlei Interesse daran, die erste Version (welche nicht interessengerecht war) an den Versicherungsnehmer herauszugeben. Diesen Anspruch hat das Landgericht Berlin in seinem Hinweisbeschluss jedoch bejaht.


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