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Map-report 2004: Nürnberger Versicherung und Bayern-Versicherung verweigern sich bei Ermittlung der Prozessquote im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung

Map-report 2004: Nürnberger Versicherung und Bayern-Versicherung verweigern sich bei Ermittlung der Prozessquote im Bereich Berufsunfähigkeit!

Ein Kriterium für Versicherungsnehmer bei der Sondierung des Anbietermarktes im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung kann die sogenannte Prozessquote sein. Diese sagt aus, in welchem Verhältnis die durchschnittliche Anzahl von Leistungsprozessen zu den regulierten BU-Schäden steht.

Mit anderen Worten, man kann ersehen, mit welcher Häufigkeit sich eine Versicherung verklagen lässt anstatt zu leisten.

Der branchenunabhängige Informationsdienst „map-report“ veröffentlicht regelmäßig die Prozessquote der 20 größten Anbieter im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei wird die durchschnittliche Anzahl von Leistungsprozessen pro 100 regulierte Schäden im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ( BUZ ) ermittelt.

Wie bereits an anderer Stelle dargestellt, sind bei der Auswahl der richtigen Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung  (BUZ) ein Vielzahl von Faktoren zu beachten, von denen die Prozessquote nur ein Kriterium ist. Zu beachten ist auch, dass die „Dunkelziffer“ bei der Prozessquote wesentlich höher liegen dürfte, da eine beachtliche Zahl von Versicherten sich einen Prozess nach Ablehnung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten kann oder ihn aus anderen Gründen nicht führen will. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß die Erhebung allein auf Angaben der Versicherungen beruht, die wahrscheinlich auch durch das erhebende Institut nicht wirklich nachgeprüft werden können.

Weiterhin ist die Statistik auch nur eine Durchschnittsangabe und sagt nichts darüber aus, aus welchen tatsächlichen Gründen die einzelnen Versicherungen sich verklagen lassen; diese Aussage kann allein ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht treffen, der über eine hinreichende Fallzahl im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt.

Es kann insofern immer wieder angeraten werden, sich am besten vor Antragstellung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht in Verbindung zu setzen, um sich individuell beraten zu lassen. So können Fehler bei der Auswahl der Versicherung und bei der Antragstellung vermieden werden, die man u.U. sonst später teuer bezahlt!

 


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