Verpflichtung zur Herausgabe

Verpflichtung zur Herausgabe von medizinischen Sachverständigengutachten?

Ein zunehmend auftretender Streitpunkt in der Auseinandersetzung mit Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die Herausgabe von Gutachten, welche die Versicherer in Auftrag gegeben und bezahlt haben und auf die sie ihre negative Leistungsentscheidung stützen.

Die Herausgabe dieser Gutachten an den Versicherten wird nicht selten mit dem Argument verweigert, der Gutachter habe ein angebliches Urheberrecht an dem Gutachten, gegen das man nicht verstoßen dürfe. In der Regel wird der Versicherungsnehmer dann darauf verwiesen, sich ggf. an den Gutachter direkt zu wenden.

Viele Gutachteninstitute verweigern die Herausgabe an den Versicherten dann jedoch mit dem Argument, dass sie nur ihrem Auftraggeber (nämlich der Versicherung) verpflichtet wären, so dass der Versicherungsnehmer sich letztlich in einer „Hase und Igel“-Situation befindet.

Eine neue Variante, den berechtigten Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe des Gutachtens zu verhindern, hat das Gutachteninstitut Prof. Stevens in Tübingen „entwickelt“. Die Versicherten werden von Prof. Stevens aufgefordert, eine Erklärung zu unterschrieben, in der sie sich verpflichten

  • das Gutachten weder ganz, noch auszugsweise an Dritte weiterzureichen bzw. zugänglich zu machen
  • die aus dem Gutachten zu ersehenden Informationen über den Ablauf eines psychologischen Gutachtens und der darin verwendeten Testverfahren nicht dazu zu verwenden, andere zu Untersuchende auf psychologische Untersuchungen vorzubereiten, vorbereiten zu lassen oder sonstiges „Coaching“ durchzuführen
  • für Schäden gegenüber den Autoren der Testverfahren, die durch unbefugte Weitergabe oder sonstige Verletzung der Testintegrität entstehen, vollumfänglich zu haften
  • eine Schutzgebühr in Höhe von € 30,00 zu zahlen

Hinweis von Rechtsanwalt Dr. Büchner:

Wir raten allen unseren Mandanten, diese Erklärung keinesfalls zu unterschreiben, sondern sich vielmehr umgehend an den Fachanwalt ihres Vertrauens zu wenden. Ein derart rechtswidriger Forderungskatalog, wie er z.B. vom Gutachteninstitut Stevens aufgemacht wird, dient allein dazu, den Versicherungsnehmer einzuschüchtern und ihn von seinem berechtigten Anliegen auf Überprüfung des Gutachtens abzuhalten.

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!

 

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