Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Je nach Art und Umfang des durch Sie abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages sind weite Teile der u.U. entstehenden anwaltlichen Gebühren abgedeckt. Es gibt mehr als 30 Rechtsschutzversicherungsgesellschaften in Deutschland, unsere Kanzlei rechnet mit allen Rechtsschutzversicherungen ab. Deckungsanfragen können durch uns schnell und unproblematisch erfolgen. Wir raten unseren potentiellen Mandanten dringend davon ab, im Vorfeld selbst an die Rechtsschutzversicherung heranzutreten, dort den Fall zu schildern und zu fragen, ob man ggf. einen Anwalt in Anspruch nehmen "darf". Dies führt im schlimmsten Fall dazu, dass die Rechtsschutzversicherung in Erwartung eines künftigen - ggf. kostspieligen - Rechtsstreites bei der nächsten Gelegenheit den Vertrag kündigt. Nehmen Sie dehalb die Möglichkeit der kostenfreien Ersteinschätzung war, wir können Ihnen in diesem Gespräch sagen, ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss oder nicht und übernehmen dann auch die Deckungsanfrage für Sie!

Bitte beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl haben und Rechtsschutzversicherungen Ihnen allenfalls Empfehlungen in Bezug auf die Wahl Ihres Anwalts aussprechen dürfen.

Rechtsschutzversicherer gehen zunehmend dazu über, ihren Versicherten bestimmte Rechtsanwälte zu empfehlen. Diese Empfehlungen haben jedoch i.d.R. nichts mit der Qualität des Anwaltsbüros zu tun, sondern werden regelmäßig allein deswegen ausgesprochen, weil der Versicherer Gebührenabkommen getroffen hat, in dem der Vertragsanwalt zusichert, erheblich unterhalb der gesetzlichen Gebührentatbestände mit der Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Sie brauchen sich insofern nicht auf die Empfehlung eines - für den Rechtsschutzversicherer "günstigen" Anwaltes - einzulassen.

Nach unseren Erfahrungen führt auch eine, häufig von Rechtschutzversicherern angebotene, kostenlose Telefonberatung für den Mandanten zu keinem befriedigenden Ergebnis, denn alle diese Empfehlungen orientieren sich erfahrungsgemäß nicht an der Qualifikation und Erfahrung der Kollegen, sondern allein daran, ob das Anwaltsbüro bereit ist, im Rahmen von Gebührenvereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherern unterhalb der gesetzlich vorgesehenen Regelgebühren abzurechnen. Dies nützt der Rechtsschutzversicherung, aber nicht Ihnen! Auch die Prüfung der Erfolgsaussicht der Angelegenheit sollte möglichst keinem, von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt überlassen werden.

Durch die Beauftragung eines Anwalts der nicht an Ihrem Wohnsitz praktiziert, entstehen Ihnen keine Mehrkosten. Allein im Prozessfall können Mehrkosten (Reisekosten des Anwalts) – die die Versicherung u.U. nicht übernehmen muss – entstehen. Dies ist jedoch sehr selten der Fall, da die Versicherten meist selbst nicht am Sitz der Versicherung wohnen, wo diese aber i.d. R. verklagt werden muss.

Für den Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, gleichwohl aber anwaltliche Vertretung oder (auch telefonische) Beratung wünschen, sprechen Sie uns gern an. Wir klären vorab mit Ihnen, welche Verfahrensschritte wir zunächst für sinnvoll halten und welche Gebühren für Sie durch unsere Tätigkeit im jeweiligen Verfahrensabschnitt entstehen, so dass auf beiden Seiten Kostensicherheit besteht. Für den Fall einer erfolgreichen Tätigkeit ist die Gegenseite verpflichtet, unsere Anwaltsgebühren zu tragen!

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