Versicherungsträger

Versicherungsträger

Die Versicherungsträger in der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften.

Dies sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert und jeweils für einzelne Zweige der Industrie und Wirtschaft als zuständig. Insgesamt gibt es zur Zeit 35 gewerbliche Berufsgenossenschaften, die im einzelnen vorgestellt werden. 

Die Berufsgenossenschaften sind zusändig für die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, d.h. medizischer Versorgung ebenso wie Rentenleistungen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Auch sind sie verantwortlich für Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung.

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