Vorüberlegungsphase

Vorüberlegungsphase

Phase 1: Vorüberlegung (es ist noch kein Antrag gestellt)

Wenn der Entschluss gefasst ist, BU-Leistungen zu beantragen, sind viele unserer Mandanten ratlos, wie in diesem Fall vorzugehen; d.h. - wie ein BU-Antrag richtig zu stellen ist.

Gerade zu Beginn der Antragstellung sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, welche rechtlichen Anforderungen bestehen, um am Ende zum Ziel zu kommen. Im Zeitpunkt vor Antragstellung sind die Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Geschehen am größten; kennt man diese nicht, werden häufig Chancen vertan und Fehler gemacht, die später nicht mehr reparabel sind.

Es besteht natürlich zunächst die Möglichkeit, sich schriftlich an die Berufsunfähigkeitsversicherung oder ggf. an den Agenten oder Makler zu wenden, mit der Bitte, dass man den Leistungsantrag zugeschickt bekommt. Beachten sollte man allerdings, dass ab dem Zeitpunkt, an dem man dieses Ansinnen an die BU-Versicherung richtet, dort ein Vorgang angelegt wird, was durchaus rechtliche Konsequenzen für den Versicherungsnehmer haben kann. Darüber hinaus hat der Versicherer nun die Möglichkeit den Versicherungsnehmer unter Zeitdruck zu setzen, so dass sich der Handlungsspielraum verkürzt.

Besser ist es in jedem Fall, zunächst eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen, bevor man überhaupt zum ersten Mal an die BU-Versicherung herantritt. Zu diesem Zeitpunkt können die Rahmenbedingungen geklärt werden, unter denen der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist und was der Versicherte bereits im Vorfeld tun kann, um eine Antragstellung günstig zu beeinflussen. Auch kann geklärt werden, ob ggf. die Gefahr besteht, dass der Versicherer den Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erhebt.

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!

 

Seite drucken