IMB Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen

IMB - Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen

IMB - Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen
Ledererstraße 4
80331 München
Tel 0 89 / 21 66 68 92
Fax 0 89 / 23 88 90 57

www.gutachterinstitut.de

Das Gutachteninstitut IMB – Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen wird seit 2007 von den Ärzten Dr. Lorenz Schweyer und Dr. Ralf Wagner betrieben. Nachdem es zunächst nur in München und Garmisch-Partenkirchen aktiv war, kann unterdessen eine bundesweite Tätigkeit an mittlerweile fünf Standorten (München, Garmisch-Partenkirchen, Berlin, Frankfurt am Main, Augsburg) verzeichnet werden.

In unserer anwaltlichen Praxis nehmen wir das Institut ausschließlich als Auftragnehmer von Versicherungen im Rahmen der Beurteilung und Überprüfung von Leistungsansprüchen, insb. wegen Berufsunfähigkeit war. Die bisher hier bekannt gewordenen Ergebnisse der Begutachtungen sind durchweg im Interesse beauftragenden Versicherungsunternehmen und zum Nachteil der Versicherungsnehmer ausgefallen.

Das Institut ist auf orthopädische und psychiatrische Begutachtungen spezialisiert. Im Bereich der psychiatrischen Begutachtung wird damit geworben, dass gezielt (in der medizinischen und Rechtswissenschaft hoch umstrittene)  sog. neuropsychologische Testverfahren durchgeführt werden. Konkret wird angeführt, dass man mittels „ … subtiler Fragestellung in Verbindung mit allen Testreihen“ in der Lage sei, psychische Beschwerden soweit wie möglich objektivieren. In der Praxis heißt das, dass mittels der durchgeführten neuropsychologischen Leistungs- und Beschwerdevalidierungstests regelmäßig ein Simulations- bzw. Aggravationsvorwurf gegen den Versicherten herausgearbeitet wird, welcher in aller Regel Grundlage der Leistungsablehnung durch den Versicherer ist. Wenn man überdies weiß, dass derartige Beschwerdevalidierungstests (BVT) in der medizinischen Wissenschaft keineswegs als Standard in der Begutachtung von psychischen Erkrankungen oder Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), sondern lediglich als Zusatzinformation in begründeten Einzelfällen dienen kann, wird das grundsätzliche Vorgehen noch fragwürdiger.

In seiner Eigenwerbung stellt sich das Institut als „absolut neutral und unabhängig“ dar. Nachdem auf dessen Internetseite bis zum Jahr 2014 tatsachenwidrig behauptet wurde, das Institut sei in „Kooperation mit der Universität zu Köln und der Ärztekammer Nordrhein“ gegründet worden, sahen sich die Betreiber – u.a. auf Druck der Ärztekammer Nordrhein - schließlich dazu gezwungen, diese Darstellung aufzugeben.

Unterdessen ist auf der Website des Institutes folgendes zu lesen:

Das IMB wurde von Dr. med. Lorenz Schweyer (Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie) und Dr. med. Ralf Wagner (Facharzt für Orthopädie) als ausgewiesene  Medizinische Sachverständige (cpu) der Universität Köln gegründet.

Auch dieser Hinweis entspricht nicht den Tatsachen. Dr. Schweyer und Dr. Wagner sind keineswegs „ausgewiesene Gutachter der Universität Köln“. Richtig ist vielmehr, dass die beiden Ärzte Fortbildungsveranstaltungen der GenRe Business School (Tochter des Rückversicherungskonzerns General Reinsurance) besucht haben, welche wiederum an einem sog. „Certiefied Postgraduate Programme of the University of Cologne“ (Pädagogisches Institut I für Bildungsphilosophie, Anthropologie und Pädagogik der Lebensspanne) teilnimmt.  Eine direkte fachliche oder organisatorische Verbindung  zur Universität Köln besteht nicht.

Herr Dr. Schweyer hat im Jahr 2006/2007 sowie 2013 (Rezertifizierung) an einem von der GenRe Business School veranstalteten, postgraduierten Weiterbildungsprogramm "Die Qualifizierung zum medizinischen Sachverständigen (cpu)" teilgenommen. Die General Reinsurance AG als größter Rückversicherer am deutschen Markt will mit diesem Ausbildungsprogramm nach eigenem Bekunden Sorge für die systematische Qualifizierung von medizinischen Sachverständigen Sorge tragen, mit dem Ziel, dass diese den wachsenden Anforderungen von Versicherungsseite gerecht werden.

Es entspricht unseren Erfahrungen, dass Versicherungsunternehmen bevorzugt Gutachteninstitute beauftragen, welche diese spezielle, von einem Rückversicherungsunternehmen organisierte und auf die Bedürfnisse von Versicherungsunternehmen zugeschnittene Ausbildung durchlaufen haben.

Herr Dr. Schweyer äußerte im Juni 2015 gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass der Hauptanteil, nämlich ca. 80 Prozent der  über 200 verschiedenen Auftraggebern seines Institutes aus Gerichten und Behörden besteht. Obwohl die Anzahl der Auftraggeber noch nichts über die absolute Zahl der Gutachten aussagt, die letztlich für einzelne Auftraggeber gefertigt werden, muss diese  Aussage hier kritisch gesehen werden, da sie auch nicht nachprüfbar ist.

Das Institut Schweyer ist uns im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit bisher als Auftragnehmer für folgende Versicherer bekannt geworden; die Begutachtungen führten regelmäßig zu Leistungsablehnungen durch die Versicherungsunternehmen.

AachenMünchener Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)

Allianz Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Leistungsanerkenntnis vor dem Landgericht Berlin am 17.03.04 (nach Gutachten Dr. Wagner)

Alte Leipziger Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)

Axa Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)

Barmenia Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)

BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G (Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung)

- Vergleich am Arbeitsgericht Berlin v. 11.10.2017 , Az. 20 Ca 3347/17

- Urteil Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 11.05.2017 – 4 Ca 7133/16

- Urteil Arbeitsgericht Berlin v. 21.09.2016 (nach Gutachten Dr. Winterer und Dr. Göhringer)

- Beschluss Arbeitsgericht Berlin vom 19.02.2016 Az. 28 Ca 17368/15

Delta Lloyd Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)

Deutsche Ärzteversicherung Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)

Hallesche Krankenversicherung (Private Krankentagegeldversicherung)

HUK-Coburg (Private Krankentagegeldversicherung)

Heidelberger Leben, Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)

Nürnberger Lebensversicherung AG (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)

Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung (Private BU-Versicherung)
Urteil Landgericht Berlin v. 31.05.2018, Az. 7 O 150/15

 

Aktuelle Mitarbeiterliste (28.04.2015)

 

Dr. med. Robert Sabljic
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

 

Prof. Dr. med. Georg Winterer
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
DGPPN-Zertifikat: Liaison & Konsiliarpsychiatrie

Dr. phil. Markus Hieber
Diplom-Psychologe
Klinischer Neuropsychologe GNP
Spezielle Schmerz-Psychotherapie

Dr. phil. Thomas Göhringer
Klinischer Neuropsychologe
Notfallpsychologe

Dr. med. Gabriela Henze
Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie
(Frau Henze wird nicht auf der Website des Instituts geführt, tritt aber regelmäßig als Gutachterin bzw. Auftragnehmerin für das Institut auf)

 

Hinweis RA Dr. Büchner:

Nach den üblichen Bedingungswerken in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat das Versicherungsunternehmen zwar die Auswahl, ob bzw. durch wen sie den vom Versicherten begutachten lässt, so dass sich der Versicherungsnehmer nicht von vornherein einer Untersuchung durch ein vom Versicherer bestimmtes Gutachteninstitut verschließen kann.

Auf der anderen Seite steht es jedem Versicherungsnehmer frei, sich vorab gründlich über den Gutachter und seine Methodik zu informieren und sich ggf. unzulässigen Untersuchungen von vornherein zu verweigern. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit allen gängigen Gutachteninstituten sind wir in der Lage i.d.R. genaue Informationen über die einzelnen Gutachter abzugeben und unserer Mandanten ebenfalls in Bezug auf zulässige und unzulässige Begutachtungsmethoden aufzuklären.

Wir empfehlen aus diesem Grunde, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass der Versicherer eine Begutachtung durchführen will, Kontakt mit uns aufzunehmen. Im Rahmen einer Erstberatung kann dann besprochen werden, ob und in welcher Form die Begutachtung stattfinden sollte und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen.

Unser Hinweis:

Wenn das o.g. Institut  mit der Begutachtung beauftragt worden ist (unabhängig davon, ob durch eine private Versicherung oder durch einen Sozialversicherungsträger) empfiehlt es sich dringend, uns vorab zu kontaktieren und unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung

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