Traffipax-speedophot

Traffipax SpeedoPhot

Traffipax SpeedoPhot Hersteller: ROBOT Visual Systems GmbH

Traffipax SpeedoPhot ist derzeit das sicherlich am häufigsten verwendete Radarüberwachungsgerät und kommt neben dem herkömmlichen Gerät auch in der (Container)Version SpeedoGuard zum Einsatz.Es ermöglicht stationäre Geschwindigkeitskontrolle des ankommenden und abfließenden Verkehrs vom rechten oder linken Straßenrand, eingebaut im Radarwagen oder mit Spezialstativ. Die Messrichtung kann automatisch oder manuell umgeschaltet werden. Mobiler Einsatz ist möglich als Radarwagen zur Geschwindigkeitskontrolle im fließenden Verkehr.

Fehlerquellen

Zwar arbeitet die Geschwindigkeitsmessung mittels Radarstrahl zuverlässig, jedoch muss durch die korrekte Auswahl der Reichweiteneinstellung des Messgeräts dafür Sorge getragen werden, dass die Messimpulse tatsächlich von dem im Beweisbild abgelichteten Fahrzeug stammen und nicht durch Reflexionen verursacht worden sind. Eine Reflexionen kann sowohl durch weitere am Verkehr teilnehmende (z.B. entgegenkommende oder überholende) Fahrzeuge als auch durch im Radarfeld befindliche Objekte (z.B. Leitplanken, Verkehrsschilder etc.) verursacht werden und führen zu erheblichen Verfälschungen des Messergebnisses.

Ansatzpunkte der anwaltlichen Prüfung

Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte werden gewöhnlich eine ganze Reihe von Ansatzpunkten offenbar, welche schließlich zur Einstellung des Verfahrens führen können. Die Einrichtung der Messstelle ist häufig nicht korrekt dokumentiert bzw. es werden Refllektoren erkennbar oder der Messwinkel ist nicht korrekt. Falsche Einstellung der Reichweitenintensität des Radarstrahls durch den Polizeibeamten führen regelmäßig zu fehlerhaften Messungen. Ebenso wird die Messung spätestens durch die Gericht annulliert, falls die vom Hersteller geforderten Testfotos nicht in der Ermittlungsakte dokumentiert sind.

Prüfungsergebnisse von unabhängigen Gutachterinstituten bestätigen unsere eigenen Erfahrungen: nahezu jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft mit der Konsequenz, dass das Verfahren schließlich eingestellt werden muss. Wir raten insofern, prinzipiell gegen jeden Bescheid Widerspruch zu erheben, da die Chance auf eine Verfahrenseinstellung relativ hoch ist. Voraussetzung ist jedoch, dass anwaltliche Akteneinsicht erfolgt, um die Verfahrensfehler aufzudecken.

Traffipax SpeedoPhot ist derzeit noch eines der am häufigsten verwendete Radarüberwachungsgeräte und kommt neben dem herkömmlichen Gerät auch in der (Container)Version SpeedoGuard zum Einsatz.Es ermöglicht stationäre Geschwindigkeitskontrolle des ankommenden und abfließenden Verkehrs vom rechten oder linken Straßenrand, eingebaut im Radarwagen oder mit Spezialstativ. Die Messrichtung kann automatisch oder manuell umgeschaltet werden. Mobiler Einsatz ist möglich als Radarwagen zur Geschwindigkeitskontrolle im fließenden Verkehr.

Fehlerquellen

Zwar arbeitet die Geschwindigkeitsmessung mittels Radarstrahl zuverlässig, jedoch muss durch die korrekte Auswahl der Reichweiteneinstellung des Messgeräts dafür Sorge getragen werden, dass die Messimpulse tatsächlich von dem im Beweisbild abgelichteten Fahrzeug stammen und nicht durch Reflexionen verursacht worden sind.

Eine Reflexionen kann sowohl durch weitere am Verkehr teilnehmende (z.B. entgegenkommende oder überholende) Fahrzeuge als auch durch im Radarfeld befindliche Objekte (z.B. Leitplanken, Verkehrsschilder etc.) verursacht werden und führen zu erheblichen Verfälschungen des Messergebnisses.

Ansatzpunkte der anwaltlichen Prüfung

Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte werden gewöhnlich eine ganze Reihe von Ansatzpunkten offenbar, welche schließlich zur Einstellung des Verfahrens führen können.

Die Einrichtung der Messstelle ist häufig nicht korrekt dokumentiert bzw. es werden Refllektoren erkennbar oder der Messwinkel ist nicht korrekt. Falsche Einstellung der Reichweitenintensität des Radarstrahls durch den Polizeibeamten führen regelmäßig zu fehlerhaften Messungen. Ebenso wird die Messung spätestens durch die Gericht annulliert, falls die vom Hersteller geforderten Testfotos nicht in der Ermittlungsakte dokumentiert sind.

Prüfungsergebnisse von unabhängigen Gutachterinstituten bestätigen unsere eigenen Erfahrungen: nahezu jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft mit der Konsequenz, dass das Verfahren schließlich eingestellt werden muss. Wir raten insofern, prinzipiell gegen jeden Bescheid Widerspruch zu erheben, da die Chance auf eine Verfahrenseinstellung relativ hoch ist. Voraussetzung ist jedoch, dass anwaltliche Akteneinsicht erfolgt, um die Verfahrensfehler aufzudecken.

 

Das Verkehrsradargerät TRAFFIPAX speedophot kann nach wie vor als die Standart-Radarfalle bezeichnet werden. TRAFFIPAX speedophot arbeitet nach dem Doppler-Frequenz-Prinzip. Durch einen Hochfrequenzgenrator wird eine Frequenz von 24,125 GHz erzeugt, die über eine Schlitzantenne als elektromagnetische Welle gebündelt ausgestrahlt wird. Befinden sich Gegenstände im Strahlungsfeld der Antenne, so wird ein Teil der ausgestrahlten Energie reflektiert und von der Antenne empfangen. Bewegt sich der reflektierende Gegenstand relativ zur Antenne, so tritt bei der reflektierenden Strahlung eine Frequenzänderung, der sog. „Dopplereffekt“ ein. Die Größe der Frequenzänderung ist proportional zur Bewegungsgeschwindigkeit des reflektierenden Fahrzeugs. Nach Abschluss des Messvorgangs werden die empfangenen Dopplerioden entsprechend ihrer Geschwindigkeitszuordnung in ein Histogramm eingetragen und nach der Häufigkeit automatisch ausgewertet. Das Gerät kann auch in einen Container integriert werden und wird dann als „Speedoguard“ bezeichnet.

TRAFFIPAX speedophot und TRAFFIPAX speeduard ist nach unserer Erfahrung nach wie vor eines der bundesweit am häufigsten eingesetzten Radarmessgeräte. Trotz seines vielfachen Einsatzes beinhaltet das Radarmessverfahren mit TRAFFIPAX eine Vielzahl von möglichen Fehlerquellen, welche im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu problematisieren sind, diese sind u.a.:

  • fehlender aktueller Eichschein für das Messgerät
  • Messstelle ist falsch eingerichtet worden
  • es liegt eine Reflexionsfehlermessung vor
  • der korrekte Messwinkel wurde nicht eingehalten
  • die korrekte Mindestaufstellhöhe wurde nicht eingehalten
  • die Reichweiteneinstellung am Gerät war falsch
  • das Fahrzeug befand sich nicht in der korrekten Fotoposition
  • es ist ein zweites Fahrzeug auf dem Foto sichtbar
  • die Dateneinblendungen auf dem Messfoto sind widersprüchlich
  • es sind Leerfotos auf dem Messfilm zu sehen
  • es wurde kein Kalibrierungsfoto angefertigt

Alle aufgezählten, möglichen Messfehler führen im Regelfall zur Ungültigkeit der Messung und zur Einstellung des Verfahrens. Eine Vielzahl von Messfehlern werden bereits nach der durch den Anwalt eingeholten Akteneinsicht offenbar und können dann sofort gegenüber der Bußgeldstelle eingewandt werden. In Einzelfällen ist ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Verfahren

Wir vertreten Mandanten im Rahmen des Anhörungs- oder Widerspruchsverfahrens gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.

Ist es sinnvoll prinzipiell gegen alle Bußgeldbescheide vorzugehen?

Häufig erscheint es zumindest aus rechtlichen Erwägungen heraus angebracht, auch gegen Bescheide mit geringer Bußgeldandrohung Einspruch einzulegen, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ergangen sind, bei dem die zivilrechtliche Haftungsfrage noch nicht geklärt ist. Hier kann es sich sehr nachteilig auswirken, wenn man einen Bußgeldbescheid rechtskräftig werden läßt, da der gegnerische Haftpflichtversicherer dies als Schuldeingeständnis ansehen kann.

Gegen Bußgelldbescheid, die neben einer empfindlichen Geldbuße auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot androhen, raten wir, bereits aufgrund der Schwere des Vorwurfs hier durch einen Rechtsanwalt Widerspruch einlegen zu lassen. Bedenken Sie, daß ein rechtskäftig gewordener Bußgeldbescheid im Wiederholungsfall eine Erhöhuing des Bußgelds wegen Voreintragung bedeuten kann!

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren

Je nach Schwere des Verkehrsdelikts erläßt die Bußgeldstelle entweder einen Bußgeldbescheid oder einen Verwarnungsbescheid. Für den Fall, daß Staftaten vorgeworfen werden (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Nötigung im Straßenverkehr) ergeht im Zweifel ein Strafbefehl.

Gegen alle Bescheide steht dem Betroffenen Rechtsmittel (Einspruch) zu. In jedem Einspruchsverfahren kann man sich durch einen Rechtsanwalt verteidigen lassen.

Stellt die Behörde das Ermittlungsverfahren oder das Bußgeldverfahren nicht ein, kommt es - wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wird - zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht.

In welcher Phase des Ermittlungsverfahrens sollte man einen Anwalt einschalten?

Wenn durch die Polizei nicht sofort ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid ergeht, wird die Möglichkeit der Anhörung des Betroffenen, sich zum Tatvorwurf zu äußern, vorgeschaltet. Bereits in diesem Stadium ist es sinnvoll, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Anwalt eine eventuelle Äußerung im Verfahren abzustimmen.

Insbesondere durch die Akteneinsicht des Anwalts wird es möglich, Fehler der Ermittlungsbehörden (z.B. Meßfehler bei Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsübertretung, fehlende Calibrierung der "Blitzerfotos") aufzuzeigen und diese so zur frühzeitigen Einstellung von Verfahren zu bewegen.

Gelingt dies nicht, gibt auch bereits das Vorverfahren die Möglichkeit, die Hauptverhandlung lenkend vorzubereiten. Dies gilt insbesondere im Strafverfahren, z.B. wegen Trunkenheit im Verkehr oder Nötigung im Straßenverkehr. Spätestens jedoch, wenn ein Strafbefehl erlassen worden ist, ist anwaltliche Vertretung innerhalb der Frist für den Einspruch unerläßlich.

Auch besteht u.U. im Vorverfahren die Möglichkeit, ausgesprochene Fahrverbote in Geldstrafen umwandeln zu lassen.

Die Kosten eines Bußgeld- bzw. Strafverfahrens übernimmt regelmäßig die Rechtsschutzversicherung.

 

Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung wahr!

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