Nachgewiesene Kompetenz

Nachgewiesene Kompetenz durch konsequente Spezialisierung

Seit Gründung der Kanzlei Büchner Rechtsanwälte im Jahr 1997 haben wir uns konsequent und ausschließlich im Bereich der Personenversicherung spezialisiert und qualifiziert.

Der Begriff der Personenversicherung ist insofern umfassend zu verstehen, als er sowohl das private Personenversicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung) als auch die gesetzlichen- bzw. Sozialversicherungszweige (Rentenversicherung, Unfallversicherung und Berufsständische Versorgung) beinhaltet. Darüber hinaus betreuen wir den Bereich des Schwerbehindertenrechts, da die Bestimmung des Grades der Behinderung in vielen Mandaten eine zusätzliche Bedeutung erlangt sowie das Dezernat Verkehrsrecht, da die Ursache von personenversicherungsrechtlichen Ansprüchen häufig in einem Verkehrsunfall liegt. Schließlich arbeiten wir im Haftungs- und Medizinrecht, da auch in dieses Rechtsgebiet nicht selten der Anknüpfungspunkt für weitere personenversicherungsrechtliche Ansprüche ist.

Rechtsanwälte haben unterdessen viele Möglichkeiten, Kompetenzen herauszustellen - nicht alle davon sind seriös bzw. für den Verbraucher wirklich zielführend. Der Bundesgerichtshof hat es sogar gestattet, dass sich Rechtsanwälte, die keine Fachanwaltsqualifikation besitzen "Spezialisten" nennen dürfen, ohne dabei tatsächlich Spezialkenntnisse oder etwa Fallzahlen nachweisen zu müssen. Es steht überdies jedem Rechtsanwalt frei, ungeprüft beliebig Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkte zu benennen und diese bei Bedarf zu wechseln.

Wir gehen einen anderen Weg! Um in unseren langjährigen Spezialisierungsgebieten ausgewiesene Ansprechpartner sein zu können, haben alle unsere Kollegen, die ihren Dezernaten entsprechenden Fachanwaltsqualifikationen erworben. Im Unterschied zu behaupteten Spezialsierungen ist allein der Erwerb eines Fachanwaltstitels einem gesetzlich geregelten Ausbildungs- und Prüfungsverfahren unterworfen sowie an den Nachweis einer bestimmten Anzahl von betreuten Mandaten und jährlich zu erbringenden mindestens 15 Fortbildungsstunden geknüpft.

In unserer Kanzlei verfügen fünf der sechs tätigen Anwälte über die Qualifikation als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Drei Kollegen sind gleichzeitig Fachanwälte für Medizinrecht. Ein Kollege ist zusätzlich Fachanwalt für Verkehrsrecht und ein weiterer Rechtsanwalt ist Fachanwalt für Sozialrecht. Herr Dr. Büchner hat im Jahre 2014 zum Thema "Neue Entwicklungen und alte Probleme in der Berufsunfähigkeit" promoviert und im Rahmen dieser Dissertation seine 17-jährige Erfahrung als Rechtsanwalt in diesem Bereich einbringen können.

Aktuell werden von uns in den o.g. Dezernaten (Stand 01.06.2015) folgende Anzahl von Fällen betreut: 

Berufsunfähigkeitsversicherung426
Private Unfallversicherung 383
Private Krankentagegeldversicherung113
ges. Rentenversicherung641
ges. Unfallversicherung363
Berufsständische Versorgung53
Verkehrsrecht169
Haftungs- und Medizinrecht95

 

 

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