Quadriceps- und Patellasehne

Häufige Unfallverletzung, welche bei Bergab- oder Treppensteigen auftritt und einen Riss oder auch Anriss der Quadriceps- und Patellarsehne zur Folge haben kann.

In der Bewertung durch Gutachter in der privaten Unfallversicherung wird das Ausmaß eine Quadricepsverletzung, häufig falsch eingeschätzt. Im Ergebnis kommt es nicht selten zu einer erheblichen Schwächung des Streckapparates verbunden mit eine Instabilität der Beinachse, welche zu einer massiven Einschränkung der Gangfunktionalität, die im Ergebnis Bewertung von ½ bis 2/3 Bein erwarten lassen. Darüber hinaus kommt es bei der Bewertung regelmäßig zu Fehleinschätzungen wegen angeblicher Mitwirkungen. Typischerweise sind Quadriceps- und Patellarsehenenverletzungen im fortgeschrittenen Alter anzutreffen, da eine hier eine Degeneration des Sehnenapparates sicherlich eine Rolle spielt. In gutachterlichen Bewertungen sind dann nicht selten Mitwirkungsanteile von mindestens 50% zu finden, welche durch die Sachbearbeitung in der privaten Unfallversicherung unkommentiert übernommen werden, was falsch ist. Es wird nicht beachtet, dass die altersentsprechende (im Unterschied zu krankhaften) Degeneration in der privaten Unfallversicherung keine Rolle spielen darf.

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