Betriebsrenten

Betriebsrenten

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Säule der Altersversorgung. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Allerdings ist die herkömmliche Betriebsrente (Versorgungszusage, unverfallbare Anwartschaft) seit Jahren auf dem Rückzug. Um gegenzusteuern, hat die Bundesregierung im Rahmen der Riester-Reform neue Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. 
Auch wenn die Bedeutung der rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente abnimmt, so darf in sie nicht willkürlich eingegriffen werden. Sie ist tarifvertraglich geregelt, und nach oberster Rechtsprechung sind die Zahlungen praktisch Bestandteil des Gehaltes. In Krisenzeiten gibt es aber für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Betriebsrente einzuschränken oder gar zu kündigen. Gängige Praxis ist es zudem, Neueinsteigern keine Betriebsrente mehr zuzusagen. 
Varianten der betrieblichen Altersvorsorge sind Pensionszusagen (Direktzusage), Unterstützungs- und Pensionskassen und seit Januar 2002 die Pensionsfonds: Diese zeichnen sich durch einen höheren Aktienanteil aus. Per Gehaltumwandlung beteiligen sich immer mehr Arbeitnehmer an der neuen betrieblichen Altersvorsorge. Die Aufwendungen dafür sind bis 2 472 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei. Seit Anfang 2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.tragen!

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