Klaus Besig

Institut für Medizinische Begutachtung Besig, Berlin - Essen

Herr Klaus Besig ist Facharzt für Orthopädie und betreibt seit über 10 Jahren zusammen mit der Neurologin Carolin Pluschkell ein Institut für Medizinische Begutachtung in 10115 Berlin-Mitte, Invalidenstraße 35. Beide Ärzte führen darüber hinaus gemeinsam eine Privatpraxis und verfügen über keine Kassenzulassung.

Nachdem das Gutachteninstitut zunächst nur in Berlin präsent war, existiert seit einigen Jahren eine zweite Niederlassung in 45128 Essen, Huysenallee 58-64, so dass nun auch der westdeutsche Raum abgedeckt werden kann.

Das Institut ist auf Invaliditätsbegutachtungen spezialisiert und uns bisher ausschließlich als Auftragnehmer für Private Unfallversicherungen aufgefallen, Beauftragungen durch Gerichte sind bisher nicht bekannt geworden.

Für folgende Versicherungen ist Herr Besig nach unserer Aktenlage bereits (z.T. mehrfach) als Auftragnehmer tätig geworden:

  • Aachen Münchner
  • ACE Europe
  • Barmenia
  • Concordia
  • DBV
  • Deutscher Ring
  • DEVK
  • Ergo
  • Generali
  • Gothaer
  • HUK-Coburg
  • HDI
  • InterRisk
  • Mannheimer
  • Signal-Iduna
  • Stuttgarter
  • Quelle Versicherung
  • Zurich

Auf folgende Gerichtsverfahren, welche sich mit Gutachten von Herrn Besig zu befassen hatten und die unter unserer Mitwirkung ergangen sind, sei an dieser Stelle besonders hingewiesen:

Landgericht Berlin 16.02.2016:
HDI Gutachter Klaus Besig wird von 24,5 auf 45,5 Prozent Invaliditätsgrad – gemäß Gelenk-Rechtsprechung „Arm im Schultergelenk“ korrigiert. Sachverständigengutachten des Dr. Hans-Helge Schauwecker ist nicht verwertbar.

Landgericht Bochum 20.11.2015:
Versicherungsgutachter Klaus Besig komplett widerlegt! ERGO Versicherung muss Invaliditätsentschädigung i.H.v. 63.050,00 € nach Rotatorenmanschettenruptur zahlen; da kein degenerativer Vorschaden am Unfall mitgewirkt hatte.

Kammergericht Berlin 11.08.2015:
Gutachter Klaus Besig widerlegt! Zurich Unfallversicherung muss ihren Versicherungsnehmer nach Kreuzbandriss i.H.v. € 17.780,00 entschädigen und darf nicht einwenden, er könne seine Schilderungen vom Unfall nicht mittels Zeugen beweisen.

Unser Hinweis:

Wenn das o.g. Institut  mit der Begutachtung beauftragt worden ist (unabhängig davon, ob durch eine private Versicherung oder durch einen Sozialversicherungsträger) empfiehlt es sich dringend, uns vorab zu kontaktieren und unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung warzunehmen.

 

 

 

 

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