Makromastie

Makromastie

Als Makromastie bzw.Megalomastie, Mammahypertrophie, Hypermastie bzw. Gigantomastie wird die überdurchschnittliche Entwicklung der weiblichen Brust bezeichnet, was für sich genommen - nach der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichte - noch keinen Krankhaften Zustand darstellt, deren Auswirkungen für die betroffenen Frauen jedoch erheblich sind.

Krankenkassen weigern sich regelmäßig die Kosten für Brustverkleinerungen zu tragen und empfehlen zunächst Gewichtsreduktion oder aber das Tragen eines Stütz-BH.

Eine "objektivierbare Erkrankung" wird in der Regel zunächst verneint. Die von den Krankenkassen beauftragten Gutachter sehen eine medizinische Notwendigkeit i.d.R erst ab 1000 g pro Seite, was jedoch als Richtwert untauglich ist, da es immer auf die individuellen Einschränkungen ankommt.

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