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LG Berlin Nach Einstellung im Nachprüfungsverfahren: Gerichtsgutachter widerlegt die Prof. Hellweg und Dr. von Winterfeldt. Swiss-Lífe zahlt 175.000 € zur Abfindung des Vertrages.

Unser Mandant bezog seit.2005 eine Berufsunfähigkeitsrente durch die Swiss Life AG.<o:p></o:p>

Im Jahr 2010 führte diese ein Nachprüfungsverfahren durch und beauftragte Herrn Prof. Dr. med. Hellweg von der Charité Berlin, welcher im Ergebnis eine Verbesserung des Gesundheitszustandes und den Eintritt einer vollen Leistungsfähigkeit bestätigte. Herr Prof. Hellweg bestritt sowohl das Vorliegen einer manisch-depressiven Erkrankung noch einer narzistischen Persönlichkeitsstörung, welche bisher Grund der Leistung waren. Darüber hinaus wurde unserem Mandanten eine starke Aggravationstendenz vorgeworfen.<

Der gerichtliche Gutachter bestätigte die Fortdauer der Erkrankungen und der Berufsunfähigkeit, worauf die Swiss Life AG Herrn Dr. von Winterfeldt mit einem Gutachten nach Aktenlage beauftragte.

Herr Dr. von Winterfeldt lehnt die Diagnose: ,,Manisch-depressive Krankheit" ab, weil der Kläger angeblich nie von einem Arzt im manischen Zustand gesehen wurde. Diese Feststellung widerspricht den klinischen Erfahrungen jedes Psychiaters: Manisch-depressive Patienten erleben die ersten manischen Episoden häufig als befreiend. Die Stimmungsverbesserung und der gesteigerte Antrieb werden als „endlich gesund" empfunden und nicht als Krankheit, die einen Arztbesuch nötig macht. Erst im Verlauf der rezidivierenden Erkrankung bei Wiederholung von manischen Episoden, lernt der Patient seine Krankheitkennen und geht auch im Zustand der beginnenden Manie zu seinem Arzt.

In der mündlichen Verhandlung vom 17.04.2014 bestätigte der Gerichtsgutachter seiner vorherigen schriftlichen Ausführungen, worauf die SwissLife sich - angesichts der drohenden prozessualen Niederlage - vergleichsbereit zeigte und abschließend einen Betrag i.H.v. € 175.00,00 zahlte.

 

 


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